Sicherheit im Klassenzimmer

Prüfung von Schultafeln

Normgerechte Geräteprüfungen nach DGUV Information 202-021
tafelsysteme Prüfung

Sicherheit in der Lehranstalt

Schultafelsysteme sind wesentlicher Bestandteil des Unterrichts und der Vermittlung von Wissen. Sie sind im Schulbetrieb hohen Belastungen ausgesetzt, die zu Verschleiß und potenziellen Unfällen führen können. Aus diesem Grund sind regelmäßige Prüfungen vorgeschrieben, um die Sicherheit zu gewährleisten. >>> mehr zur DGUV-Vorschrift

Prüfungen nach DGUV-Vorschrift

Unsere Sonic-Sys-Experten führen eine Prüfung und Bewertung Ihrer Schultafelsysteme gemäß DGUV-Vorschrift durch. Ziel ist es, einen sicheren und reibungslosen Unterrichtsablauf zu gewährleisten. Die Ergebnisse der Schultafelprüfung werden in einem rechtssicheren Prüfprotokoll dokumentiert.

Ihr Partner für Schultafelsysteme

Unser geschultes Fachpersonal und digitale Prozesse gewährleisten zuverlässige Prüfungen Ihrer Schultafelsysteme. Wir stehen Ihnen deutschlandweit mit Fachkompetenz und Sorgfalt zur Seite – von der ersten Beratung bis zur exakten Dokumentation. Vertrauen Sie auf Sonic Sys und schaffen Sie eine sichere Lernumgebung!

Sichere Schultafeln. Sicherer Unterricht.

Sonic Sys prüft und bestätigt den einwandfreien Zustand von Tafelsystemen als Arbeitsmittel in Grundschulen, Gymnasien, Berufsschulen, Universitäten & Co. gemäß DGUV-Vorschrift und Betriebssicherheitsverordnung – inklusive rechtssicherer Protokollierung.

Wieso Sonic Sys?

Maximale Sicherheit und Compliance

Einhaltung aller aktuellen gesetzlichen Vorschriften mit modernster Messtechnik für DGUV-V3-Prüfungen – inklusive gerichtsfester Dokumentation.

Zuverlässiger Rundum-Service

Bundesweite Betreuung, automatische Terminierung und Verwaltung der Prüfintervalle – inklusive Kleinreparaturen vor Ort.

Echte Macher

Kleine Probleme werden direkt erkannt und vor Ort behoben, so vermeiden wir Stillstandzeiten für mehr Effektivität im Betriebsablauf.

FAQ

Die DGUV Information 202-021 “Sichere Schultafeln” gibt klare Richtlinien für den sicheren Betrieb und die regelmäßige Prüfung von Schultafelsystemen. Da Tafeln hohen Belastungen ausgesetzt sind, können Verschleiß, unsachgemäße Nutzung oder fehlerhafte Montagen zu schweren Unfällen führen – insbesondere durch umstürzende oder herabfallende Teile des Tafelsystems.

Um das zu verhindern, sind regelmäßige Prüfungen vorgeschrieben. Lehrkräfte sollen bei jeder Nutzung auf sichtbare Schäden achten, während Schulhausmeister oder geschultes Personal in festen Intervallen – meist vierteljährlich – eine Sicht- und Funktionsprüfung durchführen. Einmal im Jahr oder nach Bedarf sollte eine Hauptuntersuchung durch eine befähigte Fachkraft durchgeführt werden, die auch mechanische Bauteile wie Seile und Ketten überprüft.

Interaktive Tafelsysteme mit Whiteboards oder Displays erfordern zusätzlich eine elektrische Prüfung durch eine dafür befähigte Person. Für fest installierte Geräte reicht eine Kontrolle alle vier Jahre, während mobile Systeme jährlich geprüft werden sollten.

Insgesamt fordert die DGUV-Vorschrift eine sorgfältige Wartung und Dokumentation der Prüfungen, um die Sicherheit von Lehrkräften und Schülern zu gewährleisten. Schulen sind verpflichtet, klare Prüfprozesse zu definieren und die Instandhaltung der Tafeln sicherzustellen.

Unterricht ist heutzutage interaktiver als noch vor einigen Jahren. Beamer, Lautsprecher, Netzteile & Co. unterstützen das Lerngeschehen und müssen ebenfalls regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden.

Die elektrischen Geräte werden aber nicht im gleichen Vorgang wie Schultafelsysteme geprüft. Dafür muss eine gesonderte Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durch geschultes Fachpersonal erfolgen – Sonic Sys übernimmt diese Prüfungen präzise und rechtssicher nach DIN EN 50699 und DGUV-V3.

Die Prüfung von Schultafelsystemen umfasst mehrere Schritte, die darauf abzielen, Schäden frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden.

Nutzungscheck
Lehrkräfte sind bei jeder Nutzung angewiesen, die Tafel auf Schäden zu prüfen. Werden diese festgestellt – etwa eine Schrägstellung, Schwergängigkeit oder ungewöhnliche Geräusche – sind sie verpflichtet, dies der Schulleitung zu melden. Bei gravierenden Mängeln, wie einer gelockerten Wandbefestigung, müssen umgehend Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden.

Sicht- und Funktionsprüfung
Wird regelmäßig – meist vierteljährlich – von geschultem Personal wie Schulhausmeistern durchgeführt. Dabei werden offensichtliche Mängel überprüft, zum Beispiel gelockerte Schrauben, beschädigte Tafelflächen oder ungewöhnliche Geräusche beim Bewegen der Tafel. Falls dabei Probleme festgestellt werden, muss die Schulleitung informiert und gegebenenfalls eine sofortige Sicherung der Tafel vorgenommen werden.

Hauptuntersuchung
Wird einmal im Jahr durch eine befähigte Person mit spezieller Fachkenntnis durchgeführt. Diese Prüfung ist umfassender und beinhaltet neben der Sichtkontrolle auch eine detaillierte Überprüfung aller Bauteile, insbesondere mechanischer Komponenten wie Seile, Ketten oder Lager. Falls nötig, werden dazu Revisionsöffnungen freigelegt.

Elektrische Prüfung
Bei interaktiven Tafelsystemen, wie Whiteboards oder Displays, kommt eine elektrische Prüfung hinzu. Diese wird je nach Gerätetyp alle vier Jahre (bei fest installierten Systemen) oder jährlich (bei mobilen Geräten) durchgeführt. Zudem wird geprüft, ob Beamer und ihre Halterungen stabil befestigt sind und keine Risse oder andere Schäden aufweisen.

Dokumentation
Die Ergebnisse jeder Prüfung müssen dokumentiert werden, damit Nachweise über den sicheren Zustand der Tafeln vorliegen und notwendige Reparaturen zeitnah umgesetzt werden können.

Der Schulträger trägt die Hauptverantwortung für die Sicherheit der Tafeln. Er ist verpflichtet, regelmäßige Prüfungen zu veranlassen, Instandhaltungsmaßnahmen sicherzustellen und Prüfintervalle anhand einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Zudem muss er das Schulpersonal entsprechend schulen, damit Lehrkräfte und Hausmeister Mängel erkennen und korrekt melden können.

Ja, die Prüfung elektrischer Anlagen, zu denen auch Ladesäulen zählen, ist gesetzlich vorgeschrieben. Grundlagen sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die dazugehörigen Technischen Regeln (TRBS), die Arbeitsstättenverordnung (ASR) sowie die DGUV Vorschriften 3 und 4.

Eine zur Prüfung befähigte Person ist gemäß § 2 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Fachkraft, die durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung und aktuelle berufliche Tätigkeit die erforderlichen Kenntnisse besitzt, um Arbeitsmittel sicher zu prüfen. Diese Person ist in der Lage, den Zustand von Arbeitsmitteln zu beurteilen, potenzielle Gefährdungen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung dieser Gefahren einzuleiten. Die genauen Anforderungen an befähigte Personen sind in der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 festgelegt.

Nach der Prüfung erhalten Sie als Dokumentation ein detailliertes Prüfprotokoll. Es enthält alle wichtigen Informationen, darunter:

  • Datum der Prüfung
  • Art der Prüfung
  • Prüfgrundlagen
  • Was im Einzelnen geprüft wurde
  • Ergebnis der Prüfung
  • Bewertung festgestellter Mängel
  • Aussagen zum Weiterbetrieb
  • Name des Prüfers
  • Unterschrift des Prüfers


Dieses Dokument dient nicht nur der Organisation, sondern ist auch ein wichtiger rechtlicher Nachweis im Schadensfall, da es belegt, dass Sie Ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben.

Als registrierter Kunde bei Sonic Sys profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • 10 % Rabatt auf alle Leistungen: Sie erhalten einen Preisnachlass auf sämtliche angebotenen Services.
  • Digitaler Zugriff auf alle Prüfdokumente: Ihre Prüfberichte und Zertifikate sind jederzeit online abrufbar – für eine einfache Verwaltung.
  • Erinnerungsservice für kommende Prüfungen: Sie werden rechtzeitig an bevorstehende Prüftermine erinnert, um stets den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Eine DGUV-Vorschrift ist eine Regelung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV), die Unternehmen unter anderem dabei unterstützt, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren in Betrieben zu vermeiden. Sie legt verbindliche Anforderungen für die betriebliche Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fest – darunter auch die Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte. Ziel der Vorschriften ist es, Risiken zu minimieren und einen sicheren Betriebsablauf zu gewährleisten.

  • DGUV V1 legt fest, welche Maßnahmen notwendig sind, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und gesundheitliche Gefährdungen durch die Arbeit zu verhindern.
  • DGUV V2 beschreibt die Aufgaben und Pflichten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten im Bereich des Arbeitsschutzes.
  • DGUV V3 und V4 regeln die Sicherheitsanforderungen für elektrische Anlagen und Geräte.
  • Kleinstmaschine bis 1 h
  • Kleine Maschine 1-2 h
  • Mittelgroße Maschine 4 h
  • Großmaschine 8 h
    Beispiele: Standbohrmaschine, CNC-Fräsmaschine

Die DGUV-Vorschriften gelten für alle Unternehmen, die Mitglied in einer Berufsgenossenschaft oder eines Unfallversicherungsträgers sind und/oder mehr als 20 Mitarbeitende beschäftigen. Dazu zählen unter anderem Betriebe in Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistung und öffentliche Einrichtungen. 

Die Vorschriften bieten Unternehmen eine praktische Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Pflichten aus den gesetzlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Sie zeigen konkrete Maßnahmen auf, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken effektiv zu vermeiden.

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