Für Ihre betriebliche Sicherheit und den Schutz Ihrer Mitarbeitenden

Prüfung: ortsveränder­liche elektrische Betriebsmittel

Effizient, präzise und rechtssicher nach DIN EN 50678 & 50699 (ehemals VDE 0701/02)
Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel durch einen Sonic Sys Mitarbeiter

Zuverlässige Sicherheit durch geprüfte Standards

Ausgiebig geprüft heißt rundum geschützt. Unternehmen sind dafür verantwortlich, dass ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen werden – und auch in diesem Zustand erhalten bleiben. Dafür sind wiederkehrende Prüfungen nach DGUV-V3/4 erforderlich.

Präzise Prüfungen nach Vorschrift

Sonic Sys übernimmt für Ihr Unternehmen die komplette Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV-V3/4. So stellen Sie sicher, dass Ihre Betriebsmittel den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen und Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen nach Vorschrift geschützt sind.

Ihr Partner für sichere Prüfungen

Mit geschultem Fachpersonal und modernster Messtechnik bietet Sonic Sys zuverlässige, digitale und rechtssichere Prüfungen. Unsere umfassenden Prüfungen garantieren maximale Sicherheit, während die Nachbetreuung Ihrer Projekte für langfristige Qualität sorgt. Freundlicher Service und positive Kundenbewertungen unterstreichen unsere Kompetenz – für geprüfte Sicherheit auf höchstem Niveau.

Prüfungen für maximale Sicherheit

Gemäß der TRBS 1203 dürfen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nur durch eine befähigte Person geprüft werden. Wir bieten Ihnen diese normgerechten Prüfungen an, um die größtmögliche Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Wieso Sonic Sys?

Maximale Sicherheit und Compliance

Einhaltung aller aktuellen gesetzlichen Vorschriften mit modernster Messtechnik für DGUV-V3-Prüfungen – inklusive gerichtsfester Dokumentation.

Kompetenz und Erfahrung

Geschulte Elektrofachkräfte mit Datenschutzverpflichtung und über 7,2 Millionen geprüften Betriebsmitteln und Stromkreisen.

Zuverlässiger Rundum-Service

Bundesweite Betreuung, automatische Terminierung und Verwaltung der Prüfintervalle – inklusive Kleinreparaturen vor Ort.

FAQ

  1. Dank wiederkehrender Prüfungen gehören häufige Reparaturen und teure Ausfallzeiten der Vergangenheit an. Elektrische Betriebsmittel halten länger und kostenintensive Neuanschaffungen lassen sich deutlich reduzieren – so senken Sie Ihre Betriebskosten.
  2. Fachkräfte schätzen eine sichere Arbeitsumgebung und bleiben länger in Ihrem Unternehmen. So sichern Sie wertvolles Know-how und steigern die Effizienz im Betrieb. Zusätzlich belohnen viele Unfallversicherungen die Einhaltung gesetzlicher Prüfpflichten durch niedrigere Prämien – ein klarer Vorteil für Ihre Kostenbilanz.
  3. Ein weiterer Pluspunkt: Wartungen und kleinere Reparaturen können direkt im Rahmen der Prüfungen durchgeführt werden. Das spart Zeit, Geld und unnötigen Aufwand. Indem Sie die Langlebigkeit Ihrer bestehenden Anlagen fördern, maximieren Sie die Rentabilität Ihrer Investitionen.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind nicht fest installierte elektrische Betriebsmittel, die während des Betriebes problemlos bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen transportiert werden können. Sie werden über einen Stromkreis mit Energie versorgt und sind flexibel einsetzbar. Vereinfacht gesagt, handelt es sich um flexible elektrische Geräte mit Stecker, die nicht fest verbaut sind. Dazu zählen beispielsweise

  • Bürogeräte: Computer, Monitore, Drucker, Stehleuchten, Tischsteckdosen 
  • Netz- und Ladegeräte, flexible Laborgeräte, Mess-, Steuer- und Regelgeräte 
  • Haushaltsgeräte: Staubsauger, Kaffeemaschinen, Wasserkocher 

Als Unternehmen tragen Sie die Verantwortung, elektrische Geräte und Anlagen in einwandfreiem Zustand zu betreiben – und diesen Zustand dauerhaft sicherzustellen. Regelmäßige Wiederholungsprüfungen in festgelegten Zeiträumen sorgen dafür, dass eventuelle Abnutzungen oder Beschädigungen der Geräte rechtzeitig erkannt werden. So können Gefahren frühzeitig erkannt und die Sicherheit im Umgang mit den Arbeitsmitteln gewährleistet werden.

Sicherheitsgewinn für alle Mitarbeitenden 

In erster Linie dienen die Wiederholungsprüfungen der Betriebssicherheit und dem Arbeitnehmerschutz. Ob Auszubildender, Facharbeiter, Reinigungskraft oder Führungskraft: Wiederkehrende Prüfungen schützen alle Menschen in Ihrem Unternehmen. Statistiken zeigen, dass regelmäßige Prüfungen elektrischer Geräte vermeidbare Arbeitsunfälle signifikant reduzieren. Indem auch kleine Mängel frühzeitig behoben werden, verhindern Sie größere Schäden und bewahren Ihre Betriebsmittel vor teuren Ausfällen. Damit sind Wiederholungsprüfungen eine der bedeutendsten präventiven Maßnahmen im gewerblichen Bereich. 

Gesetzliche Anforderungen erfüllen 

Regelmäßige Prüfungen elektrischer Betriebsmittel sind außerdem gesetzlich vorgeschrieben. Verstöße ziehen nicht nur hohe Bußgelder nach sich, sondern können auch den Verlust Ihres Versicherungsschutzes zur Folge haben.  

Gehen Sie für Ihre Mitarbeitenden, Ihre Geräte und Ihr Unternehmen auf Nummer sicher und vereinbaren Sie jetzt mit Sonic Sys einen Termin zur Wiederholungsprüfung nach DGUV-V3/4 und DIN EN 50699 – profitieren Sie so von maximaler Betriebssicherheit! 

Alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Dazu zählen: 

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel: Geräte, die während des Betriebs leicht bewegt werden können, wie Werkzeuge, Haushaltsgeräte oder Verlängerungskabel. 
  • Ortsfeste elektrische Anlagen: Fest installierte Systeme wie Schaltschränke, Beleuchtungssysteme, Steckdosen, Sicherungen und Brandmeldeanlagen 


Diese Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.
 

Ja. Anschlussleitungen (Netzkabel), die leicht entfernt oder getauscht werden können, gelten als eigene Betriebsmittel und erfordern eine separate Prüfung. Dies wird mit der DGUV Vorschrift 3 empfohlen, um eine vollständige und rechtssichere Prüfung zu gewährleisten. 

Um einen reibungslosen Prüfungsablauf sicherzustellen, können Sie im Unternehmen einige vorbereitende Maßnahmen treffen. Dazu zählen: 

  • Bestandsaufnahme: Ermitteln Sie alle elektrischen Geräte, Anlagen und Maschinen in Ihrem Unternehmen, die geprüft werden müssen. Berücksichtigen Sie dabei sowohl ortsveränderliche als auch ortsfeste Betriebsmittel. 
  • Mitarbeiter informieren: Kommunizieren Sie den Prüfplan und die entsprechenden Termine an alle betroffenen Mitarbeiter, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. 
  • Zugänglichkeit: Stellen Sie sicher, dass die zu prüfenden Betriebsmittel und Anlagen am Tag der Prüfung leicht zugänglich sind und gegebenenfalls notwendige Dokumentationen bereitliegen. 

Die Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel erfolgt nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V3/V4 und folgt einem ganz klaren Ablaufplan:  

  1. Teilprüfung: Sichtprüfung

Durch die Sichtprüfung wird festgestellt, ob das elektrische Betriebsmittel äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel aufweist. 

 

  1. Teilprüfung: Messen

Für die Messung werden die kalibrierten Geräte SECUTEST ST BASE und das Amprobe Prüfgerät Autotest 0701/2S in Abhängigkeit des jeweiligen Prüflingstypen und der Schutzklassenzuordnung verwendet. Damit führen unsere Fachkräfte u.a folgende Messungen durch: 

  • Schutzleiterwiderstand 
  • Isolationswiderstand 
  • Schutzleiterstrom 
  • Berührungsstrom 

 

  1. Teilprüfung: Funktionsprüfung

Nach dem Messen erfolgt die Funktionsprüfung durch eine Erprobung des elektrischen Gerätes. 

 

Beurteilung 

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle erforderlichen Teilprüfungen erfolgreich abgeschlossen sind. Andernfalls darf das Gerät in diesem Zustand nicht weiterverwendet werden und muss entsprechend DIN VDE 0701 repariert werden. Ist die Prüfung bestanden, erhält das Betriebsmittel einen wetterfesten und restlos ablösbaren Aufkleber.  

 

Protokollierung  

Nach der Prüfung erhalten Sie ein detailliertes Prüfprotokoll, das eine vollständige Übersicht aller ortsveränderlichen elektrischen Geräte in Ihrem Unternehmen liefert. Entsprechend unserem Angebot können die Geräte mit einem Barcode versehen werden, der ein schnelles Auffinden des Gerätes in der Protokolldatenbank ermöglicht. Mithilfe unserer Messgeräte sehen Sie in einem Datenfenster folgende Inhalte: 

  • Datum der letzten Prüfung 
  • Letzter Standort des Gerätes 
  • Aktuelle und frühere Messergebnisse  

Die Protokolle erhalten Sie ausgedruckt und digital zur Archivierung. 

 

Wichtiger Nachweis im Schadensfall 

Prüfprotokolle sind nicht nur für die interne Organisation hilfreich, sondern auch rechtlich entscheidend. Im Falle eines Unfalls können Sie damit nachweisen, dass Sie Ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben. Das Messprotokoll ist die Beweisurkunde. So schützen Sie sich vor strafrechtlichen Konsequenzen. 

Ja, die Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist gesetzlich vorgeschrieben. Grundlagen sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die dazugehörigen Technischen Regeln (TRBS), die Arbeitsstättenverordnung (ASR) sowie die DGUV Vorschriften 3 und 4. 

Die Abstände der Wiederholungsprüfung richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung und der Branche, in der sich die elektrischen Betriebsmittel befinden. Die DGUV-V3 gibt als Richtwert eine Prüffrist von mindestens 6 Monaten vor:  

 

  • Prüfungszeitraum von 6 Monaten: Baustellen 
  • Prüfungszeitraum von 12 Monaten: Schulen, Kindergärten, Werkstätten, Großküchen 
  • Prüfungszeitraum von 24 Monaten: Büros oder büroähnliche Einrichtungen 

Die Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV-V3/V4 und DIN EN 50699 muss von einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden. Das ist eine ausgebildete Elektrofachkraft mit mindestens einjähriger Berufserfahrung und zeitnaher Praxiserfahrung in der Prüftätigkeit. Zusätzliche Anforderungen der jeweiligen Produktnorm (z. B. Brandschutzes) sind entsprechend zu berücksichtigen. Die Prüfung kann von internen oder externen Prüfern durchgeführt werden:

  • Interne Prüfer: Mitarbeiter, die vom Unternehmen als befähigte Person bestimmt wurden. Sie kennen den Betrieb gut und sparen Zeit, müssen aber oft andere Aufgaben übernehmen. 
  • Externe Prüfer: Zertifizierte, selbstständige Elektrofachkräfte, Fachbetriebe oder reine Prüfdienste 


Wichtig: Alle Prüfer müssen fachlich unabhängig und weisungsfrei handeln (§ 14 Abs. 6 BetrSichV). Der Unternehmer trägt die Verantwortung, eine qualifizierte Fachkraft zu beauftragen, die die Prüfung ordnungsgemäß und fristgerecht durchführt.
 

Nach der Prüfung erhalten Sie als Dokumentation ein detailliertes Prüfprotokoll. Es enthält alle wichtigen Informationen, darunter:

  • Datum der Prüfung
  • Art der Prüfung
  • Prüfgrundlagen
  • Was im Einzelnen geprüft wurde
  • Ergebnis der Prüfung
  • Bewertung festgestellter Mängel
  • Aussagen zum Weiterbetrieb
  • Name des Prüfers
  • Unterschrift des Prüfers

Optional können Ihre Maschinen mit Barcodes versehen werden, um sie in der Protokolldatenbank schnell wiederzufinden. Die Protokolle erhalten Sie sowohl ausgedruckt als auch digital zur Archivierung.

Dieses Dokument dient nicht nur der Organisation, sondern ist auch ein wichtiger rechtlicher Nachweis im Schadensfall, da es belegt, dass Sie Ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben.

Wird eine vorgeschriebene Prüfung nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt, haftet der Unternehmer. Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt dies als Ordnungswidrigkeit und kann zu Sanktionen führen. Fehlt außerdem eine ordnungsgemäße Dokumentation der Prüfungen, drohen ebenfalls rechtliche Konsequenzen. Im Schadensfall ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass die Prüfpflichten eingehalten werden.

Die Fehlerquote zeigt an, wie anfällig elektrische Maschinen für Mängel sind. Sie dient als Orientierung für die Festlegung der Prüfintervalle. Liegt die Fehlerquote unter 2 %, können die Intervalle entsprechend verlängert werden – maximal auf die Obergrenze des Prüfrahmens. Überschreitet die Fehlerquote die Marke von 2 %, sollten die Ursachen analysiert und Prüfungen häufiger durchgeführt werden, um die Sicherheit und Funktionalität zu gewährleisten.

Als registrierter Kunde bei Sonic Sys profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • 10 % Rabatt auf alle Leistungen: Sie erhalten einen Preisnachlass auf sämtliche angebotenen Services.
  • Digitaler Zugriff auf alle Prüfdokumente: Ihre Prüfberichte und Zertifikate sind jederzeit online abrufbar – für eine einfache Verwaltung.
  • Erinnerungsservice für kommende Prüfungen: Sie werden rechtzeitig an bevorstehende Prüftermine erinnert, um stets den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Mit einer DGUV-Prüfung sichern Sie den einwandfreien Zustand Ihrer elektrischen Geräte und Anlagen, erhöhen die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden und minimieren das Risiko von Arbeitsunfällen. Sie erfüllen gesetzliche Vorgaben, vermeiden Bußgelder und schützen Ihren Versicherungsschutz. Gleichzeitig verlängern Sie die Lebensdauer Ihrer Betriebsmittel, reduzieren Reparaturkosten und steigern die Effizienz im Unternehmen. Fachkräfte profitieren von einer sicheren Arbeitsumgebung und bleiben Ihrem Unternehmen länger treu. 

Eine DGUV-Vorschrift ist eine Regelung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV), die Unternehmen unter anderem dabei unterstützt, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren in Betrieben zu vermeiden. Sie legt verbindliche Anforderungen für die betriebliche Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fest – darunter auch die Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte. Ziel der Vorschriften ist es, Risiken zu minimieren und einen sicheren Betriebsablauf zu gewährleisten.

  • DGUV V1 legt fest, welche Maßnahmen notwendig sind, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und gesundheitliche Gefährdungen durch die Arbeit zu verhindern.
  • DGUV V2 beschreibt die Aufgaben und Pflichten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten im Bereich des Arbeitsschutzes.
  • DGUV V3 und V4 regeln die Sicherheitsanforderungen für elektrische Anlagen und Geräte.
  • Kleinstmaschine bis 1 h
  • Kleine Maschine 1-2 h
  • Mittelgroße Maschine 4 h
  • Großmaschine 8 h
    Beispiele: Standbohrmaschine, CNC-Fräsmaschine

Die DGUV-Vorschriften gelten für alle Unternehmen, die Mitglied in einer Berufsgenossenschaft oder eines Unfallversicherungsträgers sind und/oder mehr als 20 Mitarbeitende beschäftigen. Dazu zählen unter anderem Betriebe in Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistung und öffentliche Einrichtungen. Die Vorschriften bieten Unternehmen eine praktische Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Pflichten aus den gesetzlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Sie zeigen konkrete Maßnahmen auf, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken effektiv zu vermeiden.

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