Für Ihre Betriebssicherheit und den Schutz Ihrer Mitarbeiter
Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen
Prüfungen nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100

Normgerechte Prüfungen
Defekte Elektroanlagen haben in der Vergangenheit zu erheblichen Schäden in Betrieben geführt. Deshalb gibt es klare gesetzliche Vorschriften zu Erst- und Wiederholungsprüfungen elektrischer Anlagen, die in den Normen DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 festgeschrieben sind. Zusammen mit der DGUV-Vorschrift V3/V4 werden klare Angaben dazu gemacht, wie oft und in welcher Form elektrische Anlagen wiederkehrend geprüft werden müssen.
Rechtskonforme Prüfungen Ihrer Anlagen
Sonic Sys führt die Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen gemäß den Vorgaben der DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 durch. Damit wird gewährleistet, dass Ihre elektrischen Anlagen den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und zuverlässig funktionieren. Ihre betriebliche Sicherheit und der Schutz Ihrer Mitarbeitenden stehen für uns im Mittelpunkt.
Ihr Partner für sichere Elektroprüfungen
Sonic Sys bietet einen bundesweiten Service, der auf modernster Messtechnik und rechtssicheren Prüfungen nach DGUV-V3 basiert. Mit unserem geschulten Fachpersonal, einer digitalen Verwaltung und automatisierten Prüfterminen stehen für uns der Mitarbeiterschutz und höchste Betriebssicherheit im Fokus. Unsere langjährige Erfahrung garantiert Ihnen eine umfassende, professionelle und rechtssichere Prüfung Ihrer elektrischen Anlagen.
Maximale Sicherheit für elektrische Anlagen
Sonic Sys übernimmt die Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 für mehr Betriebssicherheit und maximalen Schutz Ihrer Mitarbeiter.
Wieso Sonic Sys?
Maximale Sicherheit und Compliance
Einhaltung aller aktuellen gesetzlichen Vorschriften mit modernster Messtechnik für DGUV-V3-Prüfungen – inklusive gerichtsfester Dokumentation.
Geschultes Personal
Zertifizierte Elektrofachkräfte und Bestellung zur Elektrofachkraft – Fachkundiges Personal mit Datenschutzverpflichtung für Ihr Unternehmen.
Zuverlässiger Rundum-Service
Bundesweite Betreuung, automatische Terminierung und Verwaltung der Prüfintervalle – inklusive Kleinreparaturen vor Ort.
FAQ
Was sind ortsfeste elektrische Anlagen?
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind fest an einem Ort installiert und können aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht einfach bewegt werden. Dazu gehören beispielsweise elektrische Installationen in Gebäuden wie Klimaanlagen, Pressen, Steckdosen, Schaltanlagen oder Stromverteileranlagen in Fabriken. Sie sind fest mit ihrer Umgebung verbunden und dienen der Erzeugung, Übertragung und Nutzung elektrischer Energie.
Warum müssen ortsfeste elektrische Anlagen geprüft werden?
Als Eigentümer elektrischer Anlagen tragen Sie die Verantwortung für den einwandfreien Betrieb Ihrer Geräte. Regelmäßige Wiederholungsprüfungen erhöhen die Sicherheit für alle Mitarbeitenden in Ihrem Unternehmen, die mit elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen arbeiten müssen.
Wiederkehrende Prüfungen verhindern Arbeitsunfälle, indem auch kleine Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden. Damit sichern Sie nicht nur das Wohl Ihrer Mitarbeitenden, sondern bewahren Ihre Geräte auch vor größeren Schäden und teuren Ausfällen.
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Die Prüfung elektrischer Anlagen ist gesetzlich vorgeschrieben und unverzichtbar für einen verantwortungsvollen und sicherheitsorientierten Betrieb. Verstöße können zu Bußgeldern, Schadenersatzforderungen oder dem Verlust des Versicherungsschutzes führen. Indem Sie durch regelmäßige Prüfungen Ihrer elektrischen Anlagen Ihre Pflicht erfüllen, schützen Sie nicht nur Ihr Unternehmen, sondern auch dessen rechtliche und finanzielle Stabilität.
Langfristige Betriebssicherheit und Effizienz
Regelmäßige Prüfungen stellen auch sicher, dass Ihre Geräte auch noch nach Jahren zuverlässig und sicher funktionieren. Die frühzeitige Behebung kleiner Mängel reduziert die Wahrscheinlichkeit kostspieliger Ausfälle und erhält den Wert Ihrer Betriebsmittel langfristig.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit Sonic Sys für die Prüfung Ihrer elektrischen Anlagen nach DIN VDE 0100-600 oder DIN VDE 0105-100. Profitieren Sie von maximaler Betriebssicherheit und minimieren Sie das Risiko für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden!
Was steckt hinter der DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“?
Defekte und unsachgemäß betriebene Elektroanlagen haben in der Vergangenheit zu erheblichen Schäden in Betrieben geführt. Deshalb gibt es klare gesetzliche Vorschriften zu Instandhaltungsmaßnahmen und Wiederholungsprüfungen elektrischer Anlagen, die in der europäischen DIN Norm VDE 105-100 festgeschrieben sind. Sie gilt als eine der wichtigsten Normen für Elektrofachkräfte und macht klare Angaben dazu, wie oft und in welcher Form elektrische Anlagen wiederkehrend geprüft werden müssen. Die Norm gilt zum einen für das Bedienen von elektrischen Anlagen und zum anderen für alle Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen.
Wie oft müssen elektrische Anlagen geprüft werden?
Die VDE-Norm schreibt vor, dass elektrische Anlagen regelmäßig nach DGUV-V3 geprüft werden müssen. Die Prüfintervalle können jedoch stark variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen zum Beispiel Hinweise von Herstellern zum Gerät, Häufigkeit der Nutzung, Netzstärke, Erfahrung und Qualifikation der Benutzer, Wartungshistorie, Ausfallverhalten sowie der Einsatzbereich und ob das Gerät beispielsweise Umwelteinflüssen besonders stark ausgesetzt ist.
Eine fundierte Festlegung der Prüfintervalle erfordert umfangreiches Wissen und praktische Erfahrung, die unsere Experten von Sonic Sys mitbringen. Wir beraten Sie gerne dazu, wie oft Ihre ortsfesten elektrischen Anlagen gemäß DIN VDE 0105-100 geprüft werden müssen. Als Orientierungshilfe zur Festlegung der Prüfintervalle dienen die Empfehlungen aus den Durchführungsanweisungen der DGUV Vorschrift 3 und 4. Dabei handelt es sich um Richtwerte für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen.
Richtwerte nach DGUV-V3 (BGV A3)
Prüfungszeitraum von 4 Jahren:
- ortsfeste elektrische Anlagen und Maschinen
- Niederspannungs-/ Mittelspannungsanlagen mit ihren Verteilungen, Stromkreisen, ihren Verbrauchern und Schutzeinrichtungen wie z. B. elektrische Maschinen (RCD, Potenzialausgleich)
Prüfungszeitraum von 4 Jahren: ortsfeste elektrische Betriebsmittel, die alle ein Eigengewicht von über 18 kg besitzen oder fest in Küchen oder Nassräumen verbaut sind, wie z. B.
- Mikrowellen
- Dunstabzugshauben
- Elektroherde
- Einbaukühlschränke
- Stand Kühlschränke
- Untertischboiler
- und außerdem Großraumkopierer
Was muss bei elektrischen Anlagen geprüft werden?
Die Prüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100-600 folgt einem festen Ablaufplan, der zunächst eine Sichtprüfung enthält. So können sichtbare Schäden oder Mängel sofort erkannt werden. Im Anschluss folgen verschiedene Messungen und Tests, um die Funktionalität und Sicherheit der Anlage umfassend zu überprüfen. Ein besonderes Augenmerk liegt bei der Erstprüfung unter anderem auf folgenden Prüfungen:
- Durchgängigkeit des Schutzleitersystems
- Isolationswiderstand der elektrischen Anlage
- Erderwiderstand
- Wirksamkeit der Maßnahmen für den Fehlerschutz
- Wirksamkeit der Maßnahmen zum zusätzlichen Schutz
- Spannungspolarität & Phasenfolge
- Spannungsfalls
- Funktionsprüfungen von Betriebsmitteln, Schutz- und Überwachungseinrichtungen
Muss meine elektrische Anlage während der Prüfung heruntergefahren werden?
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art der Anlage, die spezifischen Prüfverfahren und die betrieblichen Anforderungen.
Um die Sicherheit der Mitarbeitenden und genaue Messergebnisse zu gewährleisten, wird die Anlage meist für den Zeitraum der Prüfung heruntergefahren. Die genaue Dauer der Abschaltung variiert je nach Umfang der Prüfung und Komplexität der Anlage. Es ist ratsam, im Vorfeld mit dem zuständigen Prüfdienstleister einen detaillierten Prüfplan zu erstellen, um Betriebsunterbrechungen möglichst gering zu halten.
Die Prüfung ohne Abschaltung erfolgt dann, wenn ein Betriebsstillstand nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Dies trifft vor allem auf Bereiche zu, die einen durchgehenden Betrieb erfordern, wie beispielsweise Krankenhäuser, Rechenzentren oder Produktionsanlagen. Wichtig ist, dass solche Prüfungen nur unter bestimmten Voraussetzungen und durch qualifizierte Fachkräfte erfolgen dürfen, um die Sicherheit der Mitarbeitenden und der Anlagen sicherzustellen.
Wie läuft eine DGUV Prüfung für ortsfeste elektrische Anlagen ab?
Die Erst- und Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel erfolgen nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V3/V4. Diese sieht einen klaren Ablaufplan vor:
Prüfung nach DIN VDE 0100-600
Meist erfolgt die Erstprüfung schon während der Errichtung der Anlage in Form einer umfassenden Sichtprüfung. Im Fokus stehen u. a. folgende Prüfschritte:
- Prüfung der Durchgängigkeit des Schutzleitersystems
- Prüfung des Isolationswiderstand der elektrischen Anlage
- Prüfung des Erdwiderstandes
- Prüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen für den Fehlerschutz
- Prüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen zum zusätzlichen Schutz
- Prüfung von Spannungspolarität & Phasenfolge
- Prüfung des Spannungsfalls
- Funktionsprüfungen von Betriebsmitteln, Schutz- und Überwachungseinrichtungen usw.
Prüfung nach DIN VDE 0105-100
Ist die Anlage in Betrieb, erfolgen regelmäßig Wiederholungsprüfungen nach einem festgelegten Schema. Hierbei müssen spezifische Anforderungen berücksichtigt werden:
- Prüfung der Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag
- Messung des Erdungswiderstands
- Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegen Überlastung und Kurzschluss
- Inspektion und Prüfung der elektrischen Betriebsmittel
- Überprüfung der Beschriftung und Dokumentation der Anlage
- Bewertung und Dokumentation der Prüfergebnisse
Gibt es Gesetze, die eine Prüfung vorschreiben?
Ja, die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ist gesetzlich vorgeschrieben. Grundlagen sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die dazugehörigen Technischen Regeln (TRBS), die Arbeitsstättenverordnung (ASR) sowie die DGUV Vorschriften 3 und 4.
Welcher Prüfer ist für die DGUV-V3 Prüfung am besten geeignet?
Für Erst- und Wiederholungsprüfungen elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100 und DGUV-V3 ist eine qualifizierte Elektrofachkraft erforderlich. Diese sollte über eine entsprechende Ausbildung gemäß der VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ verfügen. Zu den befähigten Personen zählen hochqualifizierte Fachkräfte wie Elektroingenieure oder Elektrosachverständige, die aufgrund ihrer Expertise elektrische Anlagen umfassend bewerten können. Sie identifizieren Schwachstellen und leiten gezielte Maßnahmen zur Behebung oder Begrenzung von Schäden ein.
Eine Elektrofachkraft muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Fachliche Ausbildung in Elektrotechnik
- Umfassende Kenntnisse und Erfahrung im Tätigkeitsbereich
- Fähigkeit zur Beurteilung übertragener Arbeiten
- Früherkennung von Gefahrenquellen
- Vertrautheit mit relevanten Normen und Vorschriften.
Was erhalte ich zum Abschluss einer Prüfung?
Nach der Prüfung erhalten Sie als Dokumentation ein detailliertes Prüfprotokoll. Es enthält alle wichtigen Informationen, darunter:
- Datum der Prüfung
- Art der Prüfung
- Prüfgrundlagen
- Was im Einzelnen geprüft wurde
- Ergebnis der Prüfung
- Bewertung festgestellter Mängel
- Aussagen zum Weiterbetrieb
- Name des Prüfers
- Unterschrift des Prüfers
Optional können Ihre Maschinen mit Barcodes versehen werden, um sie in der Protokolldatenbank schnell wiederzufinden. Die Protokolle erhalten Sie sowohl ausgedruckt als auch digital zur Archivierung.
Dieses Dokument dient nicht nur der Organisation, sondern ist auch ein wichtiger rechtlicher Nachweis im Schadensfall, da es belegt, dass Sie Ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben.
Wer haftet im Falle eines Schadens, wenn nicht geprüft wurde?
Wird eine vorgeschriebene Prüfung nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt, haftet der Unternehmer. Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt dies als Ordnungswidrigkeit und kann zu Sanktionen führen. Fehlt außerdem eine ordnungsgemäße Dokumentation der Prüfungen, drohen ebenfalls rechtliche Konsequenzen. Im Schadensfall ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass die Prüfpflichten eingehalten werden.
Was sagt die Fehlerquote aus?
Die Fehlerquote zeigt an, wie anfällig elektrische Maschinen für Mängel sind. Sie dient als Orientierung für die Festlegung der Prüfintervalle. Liegt die Fehlerquote unter 2 %, können die Intervalle entsprechend verlängert werden – maximal auf die Obergrenze des Prüfrahmens. Überschreitet die Fehlerquote die Marke von 2 %, sollten die Ursachen analysiert und Prüfungen häufiger durchgeführt werden, um die Sicherheit und Funktionalität zu gewährleisten.
Welche Vorteile habe ich als registrierter Kunde bei Sonic Sys?
Als registrierter Kunde bei Sonic Sys profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- 10 % Rabatt auf alle Leistungen: Sie erhalten einen Preisnachlass auf sämtliche angebotenen Services.
- Digitaler Zugriff auf alle Prüfdokumente: Ihre Prüfberichte und Zertifikate sind jederzeit online abrufbar – für eine einfache Verwaltung.
- Erinnerungsservice für kommende Prüfungen: Sie werden rechtzeitig an bevorstehende Prüftermine erinnert, um stets den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Warum sollte ich mein Unternehmen nach DGUV prüfen lassen?
Mit einer DGUV-Prüfung sichern Sie den einwandfreien Zustand Ihrer elektrischen Geräte und Anlagen, erhöhen die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden und minimieren das Risiko von Arbeitsunfällen. Sie erfüllen gesetzliche Vorgaben, vermeiden Bußgelder und schützen Ihren Versicherungsschutz. Gleichzeitig verlängern Sie die Lebensdauer Ihrer Betriebsmittel, reduzieren Reparaturkosten und steigern die Effizienz im Unternehmen. Fachkräfte profitieren von einer sicheren Arbeitsumgebung und bleiben Ihrem Unternehmen länger treu.
Was ist eine DGUV-Vorschrift?
Eine DGUV-Vorschrift ist eine Regelung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV), die Unternehmen unter anderem dabei unterstützt, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren in Betrieben zu vermeiden. Sie legt verbindliche Anforderungen für die betriebliche Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fest – darunter auch die Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte. Ziel der Vorschriften ist es, Risiken zu minimieren und einen sicheren Betriebsablauf zu gewährleisten.
- DGUV V1 legt fest, welche Maßnahmen notwendig sind, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und gesundheitliche Gefährdungen durch die Arbeit zu verhindern.
- DGUV V2 beschreibt die Aufgaben und Pflichten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten im Bereich des Arbeitsschutzes.
- DGUV V3 und V4 regeln die Sicherheitsanforderungen für elektrische Anlagen und Geräte.
- Kleinstmaschine bis 1 h
- Kleine Maschine 1-2 h
- Mittelgroße Maschine 4 h
- Großmaschine 8 h
Beispiele: Standbohrmaschine, CNC-Fräsmaschine
Für wen gilt die DGUV-Vorschrift?
Die DGUV-Vorschriften gelten für alle Unternehmen, die Mitglied in einer Berufsgenossenschaft oder eines Unfallversicherungsträgers sind und/oder mehr als 20 Mitarbeitende beschäftigen. Dazu zählen unter anderem Betriebe in Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistung und öffentliche Einrichtungen. Die Vorschriften bieten Unternehmen eine praktische Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Pflichten aus den gesetzlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Sie zeigen konkrete Maßnahmen auf, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken effektiv zu vermeiden.
Referenzen
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