Sichere Energie ohne Stromnetz

Prüfung mobiler Strom­erzeuger

Sicherheitsprüfungen nach DGUV V3/4
mobile-stromerzeuger Prüfung

Normgerechte Prüfungen von Stromerzeugern

Bei fehlendem Anschluss an das öffentliche Stromnetz oder bei gravierenden Folgen eines Stromausfalls gewährleistet ein Stromerzeuger die Zufuhr elektrischer Energie. Die regelmäßige Prüfung gemäß DGUV-Vorschrift ist für dessen reibungslosen Betrieb unerlässlich. Die folgenden Normen sind hierbei zu berücksichtigen:
DIN EN ISO 8528-13 - mit Hubkolben-Verbrennungsmotor
DIN EN ISO 14685 - Feuerwehrwesen
VDE 0105-100 - Betrieb von elektrischen Anlagen
DGUV 203-032 - Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen

Rechtskonforme Prüfungen Ihrer Anlagen

Die Experten von Sonic Sys führen die Prüfung Ihrer mobilen Stromerzeuger gemäß den aktuellen Vorgaben durch und halten sich dabei an die Anforderungen. So stellen wir sicher, dass Ihre Stromaggregate den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und zuverlässig funktionieren.

Ihr Partner für sichere Elektroprüfungen

Sonic Sys ist Ihr kompetenter Partner für die rechtssichere Prüfung Ihrer mobilen Stromerzeuger. Unser geschultes Personal arbeitet bundesweit mit moderner Messtechnik und garantiert so eine digitale, zuverlässige und transparente Dokumentation. Zudem bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung sowie eine persönliche Nachbetreuung.

Mobile Strom­erzeuger. Geprüft im Einsatz.

Sonic Sys führt die Prüfung Ihrer mobilen Stromerzeuger gemäß DGUV V3/4 durch und sorgt so für mehr Sicherheit beim Einsatz der Aggregate.

Wieso Sonic Sys?

Maximale Sicherheit und Compliance

Einhaltung aller aktuellen gesetzlichen Vorschriften mit modernster Messtechnik für DGUV-Prüfungen – inklusive gerichtsfester Dokumentation.

Kompetenz und Know-how

Erfahrung aus über 7,2 Millionen geprüften Betriebsmitteln für Elektroprüfungen auf höchstem fachlichen Niveau.

Bundesweiter Einsatz

Kompetenz, Vertrauen und flexible Prüfungen an allen Standorten – Ihr zuverlässiger Partner für ganz Deutschland.

FAQ

Die DIN VDE 0100-600 regelt die Erstprüfung elektrischer Niederspannungsanlagen, zu denen im weiteren Sinne auch mobile Stromerzeuger zählen. Die Prüfung umfasst eine Sichtprüfung, Erprobung und messtechnische Tests, um die Sicherheit und Normenkonformität der Geräte sicherzustellen. Wichtige Prüfungen sind unter anderem die Isolationsmessung, Schutzleiterprüfung und die Funktionsprüfung von Schutzeinrichtungen. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden, um die rechtssichere Inbetriebnahme zu gewährleisten.

Stromerzeuger werden in vier Kategorien eingeteilt, je nachdem, ob sie über einen Erdungsanschluss oder einen Schutzpotenzialausgleichsleiter verfügen und ob zusätzliche Schutzmaßnahmen in dem mobilen Stromaggregat integriert sind:

  • Klasse A: Stromerzeuger mit Schutzpotenzialausgleichsleiter ohne zusätzliche integrierte Schutzgeräte
  • Klasse B: Stromerzeuger mit Schutzpotenzialausgleichsleiter mit zusätzlichen integrierten Schutzgeräten
  • Klasse C: Stromerzeuger mit Erdungsanschluss mit zusätzlichen integrierten Schutzgeräten
  • Klasse D: Stromerzeuger mit Erdungsanschluss, aber unbekannter Ausführung


Um die jeweilige Klassifizierung leicht erkennbar zu machen, sind Stromerzeuger entsprechend gekennzeichnet. Besonders bei den Klassen C und D ist eine Prüfung durch eine Elektrofachkraft vor der Inbetriebnahme erforderlich, um Sicherheitsrisiken auszuschließen und die Wirksamkeit der Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag zu überprüfen. Unabhängig davon sollte jeder Stromerzeuger vor dem Einsatz durch den Benutzer auf sichtbare Schäden überprüft werden.

Damit ein mobiler Stromerzeuger sicher betrieben werden kann, sind regelmäßige Prüfungen unerlässlich. Bereits vor der ersten Inbetriebnahme ist die Prüfung durch eine Fachkraft notwendig: Ohne die professionelle Kontrolle darf der mobile Stromerzeuger nicht in Betrieb genommen werden. Später muss der Stromerzeuger vor jeder neuen Inbetriebnahme durch eine Sichtprüfung auf erkennbare Schäden überprüft werden. Stromerzeuger der Klasse C erfordern zusätzlich eine Messprüfung, um die Schutzmaßnahmen sicherzustellen.

Laut Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ muss jeder tragbare Stromerzeuger mindestens einmal pro Jahr von einer Elektrofachkraft überprüft werden. Genau genommen zählen mobile Stromerzeuger zu den ortsveränderlichen Betriebsmitteln. Die genauen Prüfintervalle hängen jedoch von der Einsatzumgebung ab.

Die endgültige Prüffrist sollte anhand einer Gefährdungsbeurteilung durch einen Experten festgelegt werden, um den spezifischen Anforderungen des Betriebs gerecht zu werden. So bleibt der Stromerzeuger jederzeit zuverlässig und sicher im Einsatz.

Mobile Stromerzeuger dürfen nur von zur Prüfung befähigten Personen umfassend nach DIN VDE 0100-600 geprüft werden. Die zur Prüfung befähigte Person sollte über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Zu diesem Personenkreis zählen qualifizierte Fachkräfte, die aufgrund ihrer Expertise elektrische Geräte wie mobile Stromerzeuger umfassend bewerten können.

Sichtprüfungen auf äußerliche Mängel können bzw. müssen vom Benutzer vor jeder Inbetriebnahme stattfinden.

Die Prüfung mobiler Stromerzeuger erfolgt nach der DIN VDE 0100-600 und der DGUV-V3, die einen klaren Ablaufplan vorsehen. Da es viele verschiedene Gerätetypen gibt, kann die Prüfung etliche Unterschiede aufweisen. Zu Beginn steht jedoch immer eine einfache Sichtprüfung, um offensichtliche Schäden zu entdecken.


Messung
Danach werden verschiedene Details wie der Erdungswiderstand und der Isolationswiderstand gemessen, die für die Sicherheit des mobilen Stromerzeugers wichtig sind.


Dokumentation
Nach Abschluss der Prüfung wird eine umfassende Dokumentation erstellt, die einen klaren Überblick über den aktuellen Zustand des Stromerzeugers gibt. Darin sind sämtliche geprüften Komponenten sowie die Ergebnisse der durchgeführten Tests festgehalten. Sollten Mängel oder Abweichungen festgestellt werden, können auf dieser Basis gezielt notwendige Reparaturen veranlasst werden. Außerdem wird im Protokoll das Datum der nächsten Prüfung vermerkt.

Ja, die Prüfung mobiler Stromerzeuger ist gesetzlich vorgeschrieben. Grundlagen sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die dazugehörigen Technischen Regeln (TRBS), die Arbeitsstättenverordnung (ASR) sowie die DGUV Vorschriften 3 und 4.

VDE-Normen sind verbindliche Standards, die Anforderungen an Sicherheit, Prüfverfahren und technische Kriterien für Produkte und Systeme in der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik definieren. Sie werden von der DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik) im DIN (Deutsches Institut für Normung) und VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik) entwickelt.

Die Normen sind in verschiedene Reihen unterteilt, die durch die ersten beiden Ziffern einer vierstelligen Nummer gekennzeichnet sind. Beispielsweise regelt die VDE 0100-Reihe die Installation von Niederspannungsanlagen und beschreibt Schutzmaßnahmen sowie Anforderungen für sichere und funktionale elektrische Installationen und Anlagen. Diese Standards gelten als anerkannte Regeln der Technik und bieten Technikern rechtlichen Schutz, wenn sie die Vorgaben der VDE-Normen einhalten.

Nach der Prüfung erhalten Sie als Dokumentation ein detailliertes Prüfprotokoll. Es enthält alle wichtigen Informationen, darunter:

  • Datum der Prüfung
  • Art der Prüfung
  • Prüfgrundlagen
  • Was im Einzelnen geprüft wurde
  • Ergebnis der Prüfung
  • Bewertung festgestellter Mängel
  • Aussagen zum Weiterbetrieb
  • Name des Prüfers
  • Unterschrift des Prüfers

Dieses Dokument dient nicht nur der Organisation, sondern ist auch ein wichtiger rechtlicher Nachweis im Schadensfall, da es belegt, dass Sie Ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben.

Wird eine vorgeschriebene Prüfung nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt, haftet der Unternehmer. Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt dies als Ordnungswidrigkeit und kann zu Sanktionen führen. Fehlt außerdem eine ordnungsgemäße Dokumentation der Prüfungen, drohen ebenfalls rechtliche Konsequenzen. Im Schadensfall ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass die Prüfpflichten eingehalten werden.

Die Fehlerquote zeigt an, wie anfällig elektrische Maschinen für Mängel sind. Sie dient als Orientierung für die Festlegung der Prüfintervalle. Liegt die Fehlerquote unter 2 %, können die Intervalle entsprechend verlängert werden – maximal auf die Obergrenze des Prüfrahmens. Überschreitet die Fehlerquote die Marke von 2 %, sollten die Ursachen analysiert und Prüfungen häufiger durchgeführt werden, um die Sicherheit und Funktionalität zu gewährleisten.

Eine DGUV-Vorschrift ist eine Regelung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV), die Unternehmen unter anderem dabei unterstützt, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren in Betrieben zu vermeiden. Sie legt verbindliche Anforderungen für die betriebliche Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fest – darunter auch die Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte. Ziel der Vorschriften ist es, Risiken zu minimieren und einen sicheren Betriebsablauf zu gewährleisten.

  • DGUV V1 legt fest, welche Maßnahmen notwendig sind, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und gesundheitliche Gefährdungen durch die Arbeit zu verhindern.
  • DGUV V2 beschreibt die Aufgaben und Pflichten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten im Bereich des Arbeitsschutzes.
  • DGUV V3 und V4 regeln die Sicherheitsanforderungen für elektrische Anlagen und Geräte.

Die DGUV-Vorschriften gelten für alle Unternehmen, die Mitglied in einer Berufsgenossenschaft oder eines Unfallversicherungsträgers sind und/oder mehr als 20 Mitarbeitende beschäftigen. Dazu zählen unter anderem Betriebe in Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistung und öffentliche Einrichtungen. 

Die Vorschriften bieten Unternehmen eine praktische Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Pflichten aus den gesetzlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Sie zeigen konkrete Maßnahmen auf, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken effektiv zu vermeiden.

Als registrierter Kunde bei Sonic Sys profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • 10 % Rabatt auf alle Leistungen: Sie erhalten einen Preisnachlass auf sämtliche angebotenen Services.
  • Digitaler Zugriff auf alle Prüfdokumente: Ihre Prüfberichte und Zertifikate sind jederzeit online abrufbar – für eine einfache Verwaltung.
  • Erinnerungsservice für kommende Prüfungen: Sie werden rechtzeitig an bevorstehende Prüftermine erinnert, um stets den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

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