Mehr Sicherheit durch Standfestigkeit

Prüfung von Leitern und Tritten

Sicherheitsprüfungen nach DGUV Information 208-016
leitern-tritte Prüfung

Normgerechte Prüfungen von Leitern und Tritten

Ein Arbeitsplatz, der nur über eine Leiter oder einen Tritt zugänglich ist, wird als hochgelegener Arbeitsplatz eingestuft und birgt ein erhöhtes Unfallrisiko. Um die nötige Sicherheit und Stabilität im Einsatz zu gewährleisten, werden Leitern und Tritte von Sonic Sys gemäß DGUV Information 208-016 geprüft. Dabei werden die Sprossen, Holme, Stufen und Plattformen sorgfältig kontrolliert.

Prüfungen auf ordnungsgemäßem Zustand

Die Inspektion von Leitern und Tritten muss durch geschultes Fachpersonal erfolgen, die über die DGUV Information 208-016 geschult wurden. Unsere Experten verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, um Ihre Leitern und Tritte mit höchster Präzision und Rechtssicherheit zu prüfen. Dadurch gewährleisten wir, dass Ihre Arbeitsmittel allen geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen.

Leitern und Tritte – geprüft von Sonic Sys

Verlassen Sie sich auf geschultes Fachpersonal, moderne Prüfmethoden und eine rechtssichere Prüfung nach DGUV Information 208-016. Mit digitaler Dokumentation, zuverlässiger Nachbetreuung und freundlichem Service sorgen wir für maximale Sicherheit. Vertrauen Sie auf präzise Prüfungen und profitieren Sie von unserer Erfahrung.

Sichere Leitern und Tritte

Sicherheit für hochgelegene Arbeitsplätze: Sonic Sys übernimmt die Prüfung Ihrer Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 – für mehr Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb.

Wieso Sonic Sys?

Maximale Sicherheit und Compliance

Einhaltung aller aktuellen gesetzlichen Vorschriften mit modernster Messtechnik für DGUV-V3-Prüfungen – inklusive gerichtsfester Dokumentation.

Mehr als nur Prüfung

Maximaler Mitarbeiterschutz und gleichzeitig Investitionssicherheit – Unfallprävention und verlängerte Lebensdauer Ihrer Betriebsmittel.

Bundesweiter Einsatz

Kompetenz, Vertrauen und flexible Prüfungen an allen Standorten – Ihr zuverlässiger Partner für ganz Deutschland.

FAQ

Das Dokument „DGUV Information 208-016 – Die Verwendung von Leitern und Tritten“ gibt detaillierte Hinweise zur sicheren Auswahl, Nutzung, Prüfung und Instandhaltung von tragbaren Leitern und Tritten im beruflichen Umfeld. Es richtet sich an Unternehmer, die Leitern bereitstellen oder selbst verwenden, und erläutert die rechtlichen Vorgaben, insbesondere aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS).
Inhalte:

  • Verantwortung des Unternehmers
  • Kriterien für die Auswahl geeigneter Leitern und Tritte
  • Vorschriften zur Unterweisung von Beschäftigten
  • Regeln für die ordnungsgemäße Verwendung
  • Anforderungen an Prüfung und Instandhaltung
  • Handhabung von beschädigten Leitern
  • Übersicht verschiedener Leiterarten

Das Ziel des Dokuments ist es, Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Sicherheit bei der Nutzung von Leitern und Tritten zu erhöhen.

Leitern und Tritte müssen regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert wiederkehrende Prüfungen, deren Art, Umfang und Fristen der Unternehmer festlegen muss.
Die Prüfintervalle richten sich nach:

  • Nutzungshäufigkeit
  • Beanspruchung bei der Verwendung
  • Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorherigen Prüfungen

Eine mindestens jährliche Prüfung wird empfohlen. Zudem muss der Benutzer vor jeder Verwendung eine visuelle Kontrolle durchführen, um mögliche Schäden sofort zu erkennen. Somit tragen alle Mitarbeitenden eine Mitwirkungspflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz, sobald sie Leitern und Tritte verwenden.

Bevor eine Leiter oder ein Tritt als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen zur Verfügung gestellt und verwendet wird, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden, welches Arbeitsmittel für die auszuführende Arbeit geeignet, normgerecht und sicher ist. Defekte Leitern dürfen nicht verwendet und müssen entsprechend entsorgt werden.

Der Unternehmer trägt demnach die Verantwortung für die sichere Zurverfügungstellung und Verwendung von Leitern und Tritten, die den technischen Regeln entsprechen (DIN EN 131, GS-Zeichen). Er muss dafür sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher ausgewählt, bereitgestellt, genutzt und regelmäßig geprüft werden. Dazu gehört auch die Unterweisung von Beschäftigten zur sicheren Verwendung von Leitern und Tritten sowie die Gewährleistung eines sicheren Standorts.

Pflichten des Unternehmers für Leitern und Tritte:

  • Auswahl und Bereitstellung
  • Sicherheit und Unterweisung
  • Prüfung und Instandhaltung
  • Zusätzliche Schutzmaßnahmen

Die Prüfung und Instandhaltung von Leitern und Tritten ist entscheidend für die Sicherheit am Arbeitsplatz.

Vor jeder Benutzung sollten die Arbeitsmittel durch eine visuelle Kontrolle auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. So werden offensichtliche Schäden wie Verformungen, Risse oder lose Bauteile sowie Abnutzungen frühzeitig erkannt.

Mindestens einmal im Jahr ist zudem eine umfassende Sicherheitsprüfung durch eine befähigte Person erforderlich. Dabei werden unter anderem Stabilität, Verschleiß und die Funktionsfähigkeit aller Bauteile überprüft. Die Art, der Umfang und die Fristen der Prüfungen von Leitern und Tritte ist abhängig von:

  • Nutzungshäufigkeit
  • Beanspruchung
  • Frühere Mängel


Unsere Empfehlung:
Nummerieren Sie Ihre Leitern und führen Sie ein Kontrollbuch mit Checklisten.
Kleinere Reparaturen, wie der Austausch von Leiterfüßen oder einzelnen Sprossen, können von geschultem Personal durchgeführt werden. Umfangreiche Instandsetzungen, beispielsweise Schweißarbeiten oder das Einbördeln von Sprossen, sollten hingegen nur von Fachbetrieben oder dem Hersteller vorgenommen werden.

Wichtig: Nach einer größeren Reparatur muss die Leiter erneut auf ihre Sicherheit geprüft werden, bevor sie wieder genutzt werden darf.

Wenn Leitern oder Tritte Schäden aufweisen, sind umgehend geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

1. Sofortige Sperrung der defekten Leiter

Beschädigte Leitern dürfen unter keinen Umständen weiterverwendet werden! Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass diese umgehend aus dem Verkehr gezogen und an einem sicheren Ort gelagert werden, sodass eine unbefugte Nutzung ausgeschlossen ist.

2. Reparatur oder fachgerechte Entsorgung

  • Kleinere Reparaturen können von geschultem Personal durchgeführt werden
  • Größere Instandsetzungen wie Schweißarbeiten oder das Einbördeln von Sprossen erfordern einen Spezialisten
  • Ist eine Reparatur nicht mehr möglich oder unwirtschaftlich, muss die Leiter sicher und ordnungsgemäß entsorgt werden

3. Prüfung nach Instandsetzung
Nach einer umfangreichen Reparatur darf die Leiter erst dann wieder in Betrieb genommen werden, wenn eine befähigte Person sie auf ihre Sicherheit überprüft und die ordnungsgemäße Funktion bestätigt hat.

Es gibt verschiedene Arten von Leitern und Tritten aus Holz, Stahl, Aluminium oder Kunststoff, die je nach Einsatzbereich und Anforderungen gewählt werden können. Unterteilt werden tragbare Leitertypen in Anstellleitern (werden an eine Wand angelehnt), Bockleitern (frei stehend) und Auflegeleitern (liegen teilweise oder komplett auf einer Ebene). Außerdem gibt es noch fest verbaute Leitern und hängende Leitern wie z. B. Seilleitern oder Strickleitern.

Anlegeleiter

  • Ein- oder mehrteilige Leitern, die an eine Wand oder Fläche angelehnt werden
  • Ab 3 m Länge mit Quertraverse zur Erhöhung der Standsicherheit

Schiebeleiter

  • Zwei- oder dreiteilige Leitern, die sich in der Höhe verstellen lassen
  • Mit oder ohne Seilzug erhältlich

Teleskopleiter

  • Kompakte, ausziehbare Leiter mit geringem Transportmaß
  • Besonders für den Innenbereich geeignet, aber empfindlich gegen Schmutz

Rollleiter

  • An Schienen befestigte und verfahrbare Leitern für Regale oder Lagerbereiche
  • Beispiel: Regalbedienungsleiter

Steckleiter

  • Besteht aus mehreren kurzen Elementen, die zusammengesteckt werden können
  • Leicht zu transportieren

Stehleiter

  • Zweischenklige, freistehende Leiter, mit oder ohne Plattform
  • Beispiel: Stufenstehleiter mit Plattform

Podestleiter (Plattformleiter)

  • Leiter mit einer großen Plattform als Standfläche und Umwehrung zur Absturzsicherung
  • Beispiel: Beidseitig besteigbare Podestleiter

Mehrzweckleiter

  • Kombinierbare Leiter, die als Anlege-, Steh- oder Schiebeleiter genutzt werden können
    Dachauflegeleiter
  • Für Arbeiten auf Dächern, werden in Sicherheitsdachhaken eingehängt
  • Nicht als Anlegeleiter verwenden!

Seilleiter

  • Sprossen sind mit Seilen oder Ketten verbunden
  • Verwendung nur, wenn der Einbau von Steigleitern oder Steigeisengängen nicht möglich ist

Übersicht Tritte
Tritte haben in der Regel bis zu vier Stufen mit einer maximalen Standhöhe von 1 m.

Leitertritte

  • Kleine Aufstiegshilfen mit mehreren Stufen

Treppentritte

  • Speziell für Arbeiten auf Treppen mit verschiedenen Höhen

Tritthocker

  • Kompakte, oft klappbare Tritte mit wenigen Stufen

Rolltritte

  • Tonnenförmige Tritte mit Rollen, die sich bei Belastung absenken

Ja, die Prüfung von Arbeitsmitteln ist gesetzlich vorgeschrieben. Grundlagen sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die dazugehörigen Technischen Regeln (TRBS), die Arbeitsstättenverordnung (ASR) sowie die DGUV Vorschriften.

Die Prüfung von Leitern und Tritten muss durch eine für die Prüfung befähigte Person im Sinne der TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) durchgeführt werden. Darin wird festgelegt, welche Anforderungen an „befähigte Personen“ gestellt werden, die für die Prüfung von Leitern und Tritten zuständig sind.
Diese Personen müssen eine entsprechende

  • Berufsausbildung,
  • einschlägige Berufserfahrung und
  • aktuelle berufliche Tätigkeit

nachweisen können. Zudem müssen sie mit den relevanten Sicherheitsvorschriften und Normen vertraut sein, um den sicheren Zustand der Leitern und Tritte beurteilen zu können.

Nach der Prüfung erhalten Sie als Dokumentation ein detailliertes Prüfprotokoll. Es enthält alle wichtigen Informationen, darunter:

  • Datum der Prüfung
  • Art der Prüfung
  • Prüfgrundlagen
  • Was im Einzelnen geprüft wurde
  • Ergebnis der Prüfung
  • Bewertung festgestellter Mängel
  • Aussagen zum Weiterbetrieb
  • Name des Prüfers
  • Unterschrift des Prüfers

Dieses Dokument dient nicht nur der Organisation, sondern ist auch ein wichtiger rechtlicher Nachweis im Schadensfall, da es belegt, dass Sie Ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben.

Wird eine vorgeschriebene Prüfung nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt, haftet der Unternehmer. Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt dies als Ordnungswidrigkeit und kann zu Sanktionen führen. Fehlt außerdem eine ordnungsgemäße Dokumentation der Prüfungen, drohen ebenfalls rechtliche Konsequenzen. Im Schadensfall ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass die Prüfpflichten eingehalten werden.

Eine DGUV-Vorschrift ist eine Regelung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV), die Unternehmen unter anderem dabei unterstützt, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren in Betrieben zu vermeiden. Sie legt verbindliche Anforderungen für die betriebliche Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fest – darunter auch die Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte. Ziel der Vorschriften ist es, Risiken zu minimieren und einen sicheren Betriebsablauf zu gewährleisten.

  • DGUV V1 legt fest, welche Maßnahmen notwendig sind, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und gesundheitliche Gefährdungen durch die Arbeit zu verhindern.
  • DGUV V2 beschreibt die Aufgaben und Pflichten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten im Bereich des Arbeitsschutzes.
  • DGUV V3 und V4 regeln die Sicherheitsanforderungen für elektrische Anlagen und Geräte.
  • Kleinstmaschine bis 1 h
  • Kleine Maschine 1-2 h
  • Mittelgroße Maschine 4 h
  • Großmaschine 8 h
    Beispiele: Standbohrmaschine, CNC-Fräsmaschine

Die DGUV-Vorschriften gelten für alle Unternehmen, die Mitglied in einer Berufsgenossenschaft oder eines Unfallversicherungsträgers sind und/oder mehr als 20 Mitarbeitende beschäftigen. Dazu zählen unter anderem Betriebe in Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistung und öffentliche Einrichtungen. 

Die Vorschriften bieten Unternehmen eine praktische Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Pflichten aus den gesetzlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Sie zeigen konkrete Maßnahmen auf, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken effektiv zu vermeiden.

Als registrierter Kunde bei Sonic Sys profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • 10 % Rabatt auf alle Leistungen: Sie erhalten einen Preisnachlass auf sämtliche angebotenen Services.
  • Digitaler Zugriff auf alle Prüfdokumente: Ihre Prüfberichte und Zertifikate sind jederzeit online abrufbar – für eine einfache Verwaltung.
  • Erinnerungsservice für kommende Prüfungen: Sie werden rechtzeitig an bevorstehende Prüftermine erinnert, um stets den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

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