Sicherheit von Maschinen für die Sicherheit Ihres Betriebes
Prüfung elektrischer Maschinen
Maschinenprüfungen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1)

Sicherheit durch normgerechte Prüfungen
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) müssen elektrische Maschinen regelmäßig geprüft werden. So lassen sich Unfälle vermeiden und Mitarbeiter in Betrieben und Fabriken schützen. Die Anforderungen an solche Maschinenprüfungen sind sehr hoch und oft schwer verständlich. Die DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) bietet hier klare Richtlinien für die Sicherheit von Maschinen und sorgt für Orientierung. >> Mehr zu dieser DIN-Norm erfahren
Präzise und rechtskonforme Maschinenprüfungen
Sonic Sys führt Maschinenprüfungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften durch und nutzt dafür modernste Messtechnik. Unsere DGUV-V3-Prüfungen gewährleisten höchste Präzision, inklusive gerichtsfester Dokumentation. So stellen wir sicher, dass Ihre Maschinen den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen.
Ihr verlässlicher Partner für Maschinenprüfung
Mit jahrelanger Erfahrung und über 7,2 Millionen geprüften Betriebsmitteln stehen wir für Kompetenz und Zuverlässigkeit. Unser bundesweiter Rundum-Service umfasst automatische Terminierung, Verwaltung der Prüfintervalle und Kleinreparaturen vor Ort – für maximale Sicherheit und minimalen Aufwand.
Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen
Sonic Sys sorgt mit normgerechten Maschinenprüfungen nach DIN EN 60204-1 für maximale elektrische Sicherheit und rechtskonforme Betriebssicherheit.
Wieso Sonic Sys?
Maximale Sicherheit und Compliance
Einhaltung aller aktuellen gesetzlichen Vorschriften mit modernster Messtechnik für DGUV-V3-Prüfungen – inklusive gerichtsfester Dokumentation.
Kompetenz und Know-how
Geschulte Elektrofachkräfte mit Datenschutzverpflichtung und über 7,2 Millionen geprüften Betriebsmitteln und Stromkreisen.
Zuverlässiger Rundum-Service
Bundesweite Betreuung, automatische Terminierung und Verwaltung der Prüfintervalle – inklusive Kleinreparaturen vor Ort.
FAQ
Was steckt hinter der DIN EN 60204-1?
Als harmonisierte Norm spielt die DIN EN 60204-1 für die Elektrotechnik eine Schlüsselrolle. Sie eint die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und definiert die technischen Spezifikationen, die nötig sind, um die in den Richtlinien festgelegten Sicherheitsanforderungen zu erfüllen.
Die Norm gilt für elektrische, elektronische und programmierbare Ausrüstungen sowie Systeme für Maschinen oder vernetzte Maschinen – einschließlich Schaltschrankbau. Sie deckt dabei Bauteile und Geräte ab, die mit Nennspannungen bis 1.000 V Wechselspannung oder 1.500 V Gleichspannung sowie Nennfrequenzen bis 200 Hz betrieben werden.
Die DIN EN 60204-1 ist für Maschinen-, Anlagen- und Schaltschrankbauer verbindlich und bildet zusammen mit anderen Normen eine wichtige Grundlage für die funktionale Sicherheit von Maschinen. Ihre Anwendung vermeidet gefahrbringende Situationen und gewährleistet einen sicheren Betrieb in vielen Unternehmen. Durch regelmäßige Wartungs- und Reparaturmaßnahmen werden Maschinen außerdem zuverlässiger und leichter zu bedienen.
Die Vorgaben aus der DIN EN 60204-1 gelten für Erst- und Wiederholungsprüfungen von Maschinen, angelehnt an die DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 für ortsfeste elektrische Anlagen – denn prinzipiell geht es bei allen Prüfungen um den Nachweis der gleichen Sicherheit.
Was sind elektrische Maschinen?
„Elektrische Maschinen“ ist ein Sammelbegriff für alle Maschinen, die elektrische Energie in mechanische Energie umwandeln (Elektromotor) oder umgekehrt (Generator). Zu solchen Maschinen gehören beispielsweise auch fest angeschlossene oder mit einer Steckvorrichtung versehene Geräte, wie
- Standbohrmaschinen
- Kreissägen
- Pressen
- konventionelle Dreh- und Fräsmaschinen
- kraftbetriebene Türen und Tore
- Förderbänder
- Schweißautomaten
- CNC-Fräsmaschinen
- Hebebühnen
Im Sinne der DIN EN 60204-1 fallen alle Energieverbrauchsanlagen in die Kategorie elektrische Maschinen, die über mindestens ein bewegliches Teil verfügen und während des Betriebs nicht von Hand getragen werden können. Beispiele sind Maschinen zur Werkstoffbearbeitung, Montage, Fördertechnik (einschließlich mobiler Maschinen), Kühl- und Klimatechnik, Personentransport sowie Tore, Pumpen oder auch Fahrgeschäfte auf dem Jahrmarkt.
Wie oft müssen elektrische Maschinen geprüft werden?
Die regelmäßige Prüfung elektrischer Maschinen ist eine wesentliche Maßnahme, um die Arbeitssicherheit in Betrieben zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Sie reduziert das Verletzungsrisiko und dient gleichzeitig dazu, Defekte oder Fehlfunktionen frühzeitig zu erkennen.
Diese Prüfpflicht ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Unfallverhütungsvorschrift (UVV). Beide Vorschriften verlangen, dass elektrische Maschinen regelmäßig von einer Elektrofachkraft oder „einer befähigten Person“ gemäß TRBS 1203 überprüft werden.
Der Prüfungszeitraum wird anhand einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt, die idealerweise schon vor der Inbetriebnahme schriftlich dokumentiert wird. Laut DGUV Vorschrift 3 zählen Maschinen, die fest angeschlossen sind oder nur mit Werkzeug bewegt werden können, zu den ortsfesten Betriebsmitteln. Für diese wird ein Prüfungsintervall von vier Jahren empfohlen. Um als fristgerecht zu gelten, sollte die Prüfung spätestens zwei Monate nach dem festgelegten Termin erfolgen.
Was ist der Unterschied zwischen einem elektrischen Gerät und einer Maschine?
Es gibt keine klare Abgrenzung zwischen den Begriffen Gerät, Betriebsmittel und Maschine bei elektrischen Arbeitsmitteln. Für eine rechtssichere Prüfung ist entscheidend, welche Schutzmaßnahmen und sicherheitsrelevanten Bauteile vorhanden sind und wie deren Zustand überprüft werden kann. Die Vorgaben der Unfallversicherer legen fest, nach welchen Normen geprüft werden muss – und nicht umgekehrt. Sowohl elektrische Geräte als auch Maschinen müssen daher gemäß der Unfallverhütungsvorschrift geprüft werden, unter Berücksichtigung der entsprechenden VDE- oder DIN-EN-Normen.
Wie lange dauert die Prüfung einer elektrischen Maschine?
In den Vorschriften und Normen zur Sicherheit von elektrischen Maschinen ist klar festgeschrieben, wie die Maschinenprüfung erfolgen muss – Sichtprüfung, Messtechnische Prüfung, Funktionsprüfung und Dokumentation. Wir von Sonic Sys führen die gesetzlichen Prüfungen schnellstmöglich durch, sodass der Betrieb möglichst wenig unterbrochen wird. Für uns haben sich folgende Zeiten als praktikabel erwiesen:
- Kleinstmaschine bis 1 h
- Kleine Maschine 1-2 h
- Mittelgroße Maschine 4 h
- Großmaschine 8 h
Beispiele: Standbohrmaschine, CNC-Fräsmaschine
Wie läuft die Prüfung elektrischer Maschinen ab?
Die Norm DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) definiert die Einzelprüfungen, die für die elektrische Ausrüstung von Maschinen durchzuführen sind. Viele dieser Prüfungen entsprechen den Abläufen aus den Normen DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 für Erst- und Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen, während andere speziell auf die Anforderungen von Maschinen zugeschnitten sind. Einige Prüfungen sind verpflichtend, während andere nur erforderlich sind, wenn dies eine Produktnorm vorschreibt oder der Prüfer sie als notwendig erachtet.
Ablauf der Prüfung
- Sichtprüfung
Bei diesem Schritt wird die technische Dokumentation der Maschine uf Vollständigkeit und Aktualität geprüft. Zudem wird überprüft, ob die Maschinenkennzeichnung korrekt angebracht ist. Anschließend wird die Maschine auf äußere Schäden oder Abnutzungserscheinungen untersucht, die ihre Sicherheit oder Funktionsfähigkeit beeinträchtigen könnten.
- Messungen
Um die elektrische Sicherheit zu überprüfen, erfolgen Messungen mit Spezialgeräten. Dazu gehört die Prüfung des Schutzleiters und des Potentialausgleichs. Ebenso wird getestet, ob die automatischen Abschaltvorrichtungen zuverlässig funktionieren und somit einen wirksamen Schutz für die Mitarbeitenden bieten.
- Funktionsprüfung
Jetzt werden alle Schalterfunktionen überprüft. Besonders sicherheitsrelevante Elemente, wie Not-Halte-Systeme, werden getestet, um deren einwandfreie Funktion sicherzustellen.
- Dokumentation
Zum Schluss wird die Prüfung dokumentiert. Die Anlage gilt als bestanden, wenn alle Tests erfolgreich durchgeführt wurden und die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten sind. Alle durchgeführten Prüfungen werden in einem detaillierten Prüfprotokoll festgehalten. Falls Mängel festgestellt werden, werden diese erfasst und bewertet, sodass gezielte Maßnahmen zur Instandsetzung eingeleitet werden können.
Prüfanforderungen gemäß Abschnitt 18 der DIN EN 60204-1
Elektrische Maschinen müssen sowohl bei der Errichtung als auch nach Änderungen oder Reparaturen geprüft werden. Dazu gehören unter anderem:
- Überprüfung der technischen Dokumentation (Abschnitt 18.1)
- Prüfung des Schutzleiterstromkreises (Abschnitt 18.2.2)
- Kontrolle der automatischen Abschaltung im Fehlerfall (Abschnitt 18.2)
- Prüfung des Isolationswiderstands (Abschnitt 18.3)
- Spannungsprüfungen (Abschnitt 18.4)
- Prüfung des Schutzes gegen Restspannung (Abschnitt 18.5)
- Überprüfung des Erdableitstroms (Abschnitt 18.1)
- Funktionsprüfung (Abschnitt 18.6)
Diese Prüfungen gewährleisten, dass die elektrische Ausrüstung von Maschinen den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht und zuverlässig funktioniert.
- Kleinstmaschine bis 1 h
- Kleine Maschine 1-2 h
- Mittelgroße Maschine 4 h
- Großmaschine 8 h
Beispiele: Standbohrmaschine, CNC-Fräsmaschine
Ist die Maschinenprüfung gesetzlich verpflichtend?
Jeder, der eine elektrische Maschine errichtet und betreibt, muss sicherstellen, dass ihre elektrische Ausrüstung den Vorgaben der DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) entspricht. Zudem ist die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen sowohl bei der Inbetriebnahme als auch nach Änderungen, Erweiterungen oder Reparaturen zu überprüfen und zu dokumentieren.
Obwohl die Maschinenprüfung nach DIN EN 60204-1 per se kein Gesetz ist, entspricht sie den anerkannten Regeln der Technik und trägt wesentlich zur Sicherheit in Unternehmen bei. Sie bildet zudem die Grundlage für die wiederkehrende Prüfung nach DIN VDE 0105-100, die zusätzliche Vorteile bietet: Durch frühzeitige Fehlererkennung können Defekte rechtzeitig behoben werden, wodurch ungeplante Ausfälle reduziert werden. Außerdem dient eine lückenlose Prüfprotokollierung als Nachweis für die Versicherung, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen wurden – ein entscheidender Schutz für Unternehmen, falls es zu Schäden durch fehlerhafte elektrische Maschinen oder Anlagen kommt.
Warum sollte ich meine Maschinen prüfen lassen?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten. Dazu muss er alle erforderlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz umsetzen und sicherstellen, dass nur sichere Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen zum Einsatz kommen.
Diese Verpflichtung ist gesetzlich geregelt, unter anderem durch:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Grundpflichten des Unternehmers
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Vorschriften zu sicheren Arbeitsmitteln (§ 5 Abs. 1, § 14 Abs. 2)
- DGUV Vorschrift 3 und 4 – Prüfung elektrischer Betriebsmittel zur Unfallverhütung
Gemäß BetrSichV dürfen nur Arbeitsmittel verwendet werden, die keine Gefahr für Beschäftigte darstellen. Geräte und Anlagen, die äußeren Einflüssen ausgesetzt sind und dadurch Schäden verursachen könnten, müssen regelmäßig überprüft werden.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen fordern zudem die Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, um das Risiko für Beschäftigte zu minimieren. Maschinen zählen weitläufig zu ortsfesten Anlagen.
Da defekte Elektrogeräte und -anlagen mit rund 31 % die häufigste Brandursache sind, verlangen auch Versicherer eine fachgerechte Prüfung innerhalb vorgeschriebener Intervalle.
Regelmäßige Prüfungen tragen wesentlich zur Reduzierung von Personen- und Sachschäden bei und sind ein essenzieller Bestandteil des Arbeitsschutzes.
Was ist eine zur Prüfung befähigte Person?
Die technische Prüfung von elektrischen Maschinen muss durch eine für die Prüfung befähigte Person im Sinne der TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) durchgeführt werden. Darin wird festgelegt, welche Anforderungen an „befähigte Personen“ gestellt werden, die für die Prüfung von Arbeitsmitteln zuständig sind.
Diese Personen müssen eine entsprechende
- Berufsausbildung,
- einschlägige Berufserfahrung und
- aktuelle berufliche Tätigkeit
nachweisen können. Für Prüfungen im Bereich elektrischer Gefährdungen ist eine elektrotechnische Ausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation erforderlich. Zudem müssen sie mit den relevanten Sicherheitsvorschriften und Normen vertraut sein, um den sicheren Zustand der Maschinen beurteilen zu können. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass solche Prüfungen von entsprechend befähigten Personen durchgeführt werden.
Was erhalte ich zum Abschluss einer Prüfung?
Nach der Prüfung erhalten Sie als Dokumentation ein detailliertes Prüfprotokoll. Es enthält alle wichtigen Informationen, darunter:
- Datum der Prüfung
- Art der Prüfung
- Prüfgrundlagen
- Was im Einzelnen geprüft wurde
- Ergebnis der Prüfung
- Bewertung festgestellter Mängel
- Aussagen zum Weiterbetrieb
- Name des Prüfers
- Unterschrift des Prüfers
Optional können Ihre Maschinen mit Barcodes versehen werden, um sie in der Protokolldatenbank schnell wiederzufinden. Die Protokolle erhalten Sie sowohl ausgedruckt als auch digital zur Archivierung.
Dieses Dokument dient nicht nur der Organisation, sondern ist auch ein wichtiger rechtlicher Nachweis im Schadensfall, da es belegt, dass Sie Ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben.
Wer haftet im Falle eines Schadens, wenn nicht geprüft wurde?
Wird eine vorgeschriebene Prüfung nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt, haftet der Unternehmer. Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt dies als Ordnungswidrigkeit und kann zu Sanktionen führen. Fehlt außerdem eine ordnungsgemäße Dokumentation der Prüfungen, drohen ebenfalls rechtliche Konsequenzen. Im Schadensfall ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass die Prüfpflichten eingehalten werden.
Was sagt die Fehlerquote aus?
Die Fehlerquote zeigt an, wie anfällig elektrische Maschinen für Mängel sind. Sie dient als Orientierung für die Festlegung der Prüfintervalle. Liegt die Fehlerquote unter 2 %, können die Intervalle entsprechend verlängert werden – maximal auf die Obergrenze des Prüfrahmens. Überschreitet die Fehlerquote die Marke von 2 %, sollten die Ursachen analysiert und Prüfungen häufiger durchgeführt werden, um die Sicherheit und Funktionalität zu gewährleisten.
Welche Vorteile habe ich als registrierter Kunde bei Sonic Sys?
Als registrierter Kunde bei Sonic Sys profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- 10 % Rabatt auf alle Leistungen: Sie erhalten einen Preisnachlass auf sämtliche angebotenen Services.
- Digitaler Zugriff auf alle Prüfdokumente: Ihre Prüfberichte und Zertifikate sind jederzeit online abrufbar – für eine einfache Verwaltung.
- Erinnerungsservice für kommende Prüfungen: Sie werden rechtzeitig an bevorstehende Prüftermine erinnert, um stets den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Was ist eine DGUV-Vorschrift?
Eine DGUV-Vorschrift ist eine Regelung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV), die Unternehmen unter anderem dabei unterstützt, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren in Betrieben zu vermeiden. Sie legt verbindliche Anforderungen für die betriebliche Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fest – darunter auch die Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte. Ziel der Vorschriften ist es, Risiken zu minimieren und einen sicheren Betriebsablauf zu gewährleisten.
- DGUV V1 legt fest, welche Maßnahmen notwendig sind, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und gesundheitliche Gefährdungen durch die Arbeit zu verhindern.
- DGUV V2 beschreibt die Aufgaben und Pflichten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten im Bereich des Arbeitsschutzes.
- DGUV V3 und V4 regeln die Sicherheitsanforderungen für elektrische Anlagen und Geräte.
- Kleinstmaschine bis 1 h
- Kleine Maschine 1-2 h
- Mittelgroße Maschine 4 h
- Großmaschine 8 h
Beispiele: Standbohrmaschine, CNC-Fräsmaschine
Für wen gilt die DGUV-Vorschrift?
Die DGUV-Vorschriften gelten für alle Unternehmen, die Mitglied in einer Berufsgenossenschaft oder eines Unfallversicherungsträgers sind und/oder mehr als 20 Mitarbeitende beschäftigen. Dazu zählen unter anderem Betriebe in Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistung und öffentliche Einrichtungen. Die Vorschriften bieten Unternehmen eine praktische Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Pflichten aus den gesetzlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Sie zeigen konkrete Maßnahmen auf, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken effektiv zu vermeiden.
Referenzen
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