Zuverlässige Gebäudesicherung

Prüfung von Blitzschutz­anlagen

Blitzschutzanlagenprüfungen gemäß DIN EN 62305
Prüfung von Blitzschutzanlagen durch Mitarbeiter

Sicherheit nach Vorschrift

Blitzeinschläge können Brände und schwere Schäden an Gebäuden verursachen. Ein zuverlässiger Blitzschutz ist daher unerlässlich. Um die reibungslose und sichere Funktion von Blitzschutzanlagen zu gewährleisten, ist eine fachkundige Blitzschutzprüfung gemäß DIN EN 62305 vorgeschrieben. In der Norm werden konkrete Schutzmaßnahmen definiert und Anforderungen an Blitzschutzkomponenten gestellt. >> mehr zur DIN-Norm

Fachkundige Prüfung nach DIN EN 62305

Unsere Sonic Sys Experten prüfen und bewerten Ihre Blitzschutzanlagen gemäß DIN EN 62305, um Ihre Gebäude und Technik vor Blitzschäden wie Feuer und Ausfällen zu schützen. Die Ergebnisse werden in einem rechtssicheren Prüfprotokoll zur Aufbewahrung dokumentiert.

Mehr als Blitzschutzprüfungen

Mit geschultem Fachpersonal, moderner Messtechnik und digitalen Prozessen sind wir Ihr Partner für sichere, umfassende und zuverlässige Prüfungen. Profitieren Sie von kompetenter Beratung, professioneller Nachbetreuung und exakter Dokumentation. Sichern Sie sich mit Sonic Sys maximale Sicherheit für Ihre Anlagen!

Geprüfte Blitzschutz­anlagen, mehr Sicherheit bei Gewitter

Sonic Sys bestätigt die Wirksamkeit und Betriebssicherheit Ihrer Blitzschutzanlagen durch regelmäßige Prüfungen nach DIN EN 62305 – inklusive rechtssicherer Protokollierung der Prüfergebnisse.

Wieso Sonic Sys?

Maximale Sicherheit und Compliance

Einhaltung aller aktuellen gesetzlichen Vorschriften mit modernster Messtechnik für DGUV-V3-Prüfungen – inklusive gerichtsfester Dokumentation.

Kompetenz und Erfahrung

Geschulte Elektrofachkräfte mit Datenschutzverpflichtung und über 7,2 Millionen geprüften Betriebsmitteln und Stromkreisen.

Zuverlässiger Rundum-Service

Bundesweite Betreuung, automatische Terminierung und Verwaltung der Prüfintervalle – inklusive Kleinreparaturen vor Ort.

FAQ

Blitzschutzsysteme schützen Menschen, Tiere, Gebäude und technische Anlagen vor den Folgen eines Blitzeinschlags. Damit sie zuverlässig funktionieren, ist eine sorgfältige Planung erforderlich, die individuelle bauliche Gegebenheiten berücksichtigt. Um die Schutzwirkung langfristig zu gewährleisten, müssen die Systeme regelmäßig überprüft und instand gehalten werden. Laut DIN EN 62305-3 sind Blitzschutzanlagen bereits vor der Inbetriebnahme, nach Erweiterungen oder Blitzeinschlägen sowie regulär in regelmäßigen Zeitintervallen zu prüfen.

Die Normenreihe DIN EN 62305 (VDE 0185) befasst sich mit Blitzschutz und bietet eine umfassende Übersicht über Risiken, Schäden und Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Blitzeinschlägen. Die Normen bilden die Basis für die Planung, Errichtung und Instandhaltung von Blitzschutzsystemen und gewährleisten die Sicherheit von Menschen, Gebäuden und technischen Anlagen. Die Norm beschreibt sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen von Blitzeinschlägen und geht auf mögliche Folgen wie Überspannungen, Brände oder mechanische Schäden ein. Sie ist in vier Hauptbereiche unterteilt, in denen unter anderem wichtige Schutzmaßnahmen wie Fangeinrichtungen, Ableitungen, Erdungssysteme und Potentialausgleich erläutert werden:

  • DIN EN 62305 (VDE 0185-305-1): Allgemeine Grundsätze
  • DIN EN 62305 (VDE 0185-305-2): Risiko-Management
  • DIN EN 62305 (VDE 0185-305-3): Schutz von baulichen Anlagen und Personen
  • DIN EN 62305 (VDE 0185-305-4): Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen

Mit der Zeit kann die Wirksamkeit einer Blitzschutzanlage durch verschiedene Faktoren beeinträchtigt werden. Dazu zählen unter anderem Witterungseinflüsse, mechanische Belastungen, Vandalismus oder bauliche Veränderungen. Beispielsweise kann die Installation von Photovoltaikanlagen oder Klimageräten das gesamte Blitzschutzsystem schwächen.

Die regelmäßige Prüfung sorgt nicht nur für maximale Sicherheit von Menschen und Gebäuden, sondern bringt außerdem weitere Vorteile mit sich:

  • Rechtssicherheit durch ein Prüfprotokoll, das im Schadenfall als Nachweis dient
  • Minimierung von Ausfallrisiken durch den Erhalt der Funktionsfähigkeit Ihrer Anlagen
  • Erhöhte Wirtschaftlichkeit, da Geräte und technische Systeme besser geschützt sind

Basierend auf der jeweiligen Schutzklasse der Blitzschutzanlage gibt es verschiedene. Intervalle für die Prüfungen, die in der DIN EN 62305 (VDE 0185) festgeschrieben sind.

Die Blitzschutzklassen 1 und 2 erfordern eine jährliche Sichtprüfung und eine umfassende Blitzschutzprüfung alle zwei Jahre. Gebäude mit der Blitzschutzklasse 3 oder 4 benötigen alle zwei Jahre eine Sichtprüfung und nur alle vier Jahre eine vollständige Kontrolle.

Alle kritischen Systeme der jeweiligen Blitzschutzanlagen müssen unabhängig von der Klasse jährlich umfassend geprüft werden.

Außerdem stellen Gebäude mit Explosionsgefahr eine Ausnahme dar und unterliegen einer halbjährlichen Sichtprüfung und einer jährlichen elektrischen Messung. Starke Gewitter mit Blitzeinschlägen können ebenfalls kürzere Prüfintervalle erforderlich machen.

Prüfintervalle je nach Schutzklasse im Überblick

 

Schutzklasse 1 und 2

Schutzklasse 3 und 4

Sichtprüfung

Jährlich

alle 2 Jahre

Umfassende Prüfung

alle 2 Jahre

alle 4 Jahre

Prüfung kritischer Systeme

Jährlich

Jährlich

Bei einer Blitzschutzprüfung nach DIN EN 62305 werden sämtliche relevanten Bestandteile der Blitzschutzanlage gründlich überprüft. Dazu zählen insbesondere:

  • Fangeinrichtung
  • Blitzableiter
  • Erdungsleiter sowie
  • alle zugehörigen Leitungen und Systemkomponenten

Zusätzlich wird im Prüfprotokoll der Blitzschutzanlage der Zustand der Überspannungsschutzgeräte und Potentialausgleichsleitungen erfasst und dokumentiert.

Erdungspunkte sind spezifische Stellen in elektrischen Anlagen, an denen leitende Teile mit der Erde verbunden werden, um elektrische Ströme sicher abzuleiten und Spannungsunterschiede zu minimieren. Ein zentraler Erdungspunkt (ZEP) ist dabei eine definierte Verbindung, die als Hauptreferenz für den Potentialausgleich dient und vagabundierende Ströme (fehlgeleiteter Strom) verhindert. Erdungspunkte finden sich typischerweise in der Nähe von Schaltschränken, Verteilerkästen oder an speziellen Erdungsschienen an Gebäuden. Die genaue Positionierung hängt von der spezifischen Anlage und den geltenden Normen ab.

Blitzschutzklassen geben vor, wie stark ein Gebäude gegen Blitzeinschläge geschützt werden muss. Die Einteilung erfolgt anhand einer Risikoanalyse, die das Gefährdungspotenzial bewertet. Es gibt vier Schutzklassen:

Blitzschutzklasse 1: Höchste Schutzstufe, erforderlich für Gebäude mit Explosionsgefahr.

Einsatzbereiche: Kernkraftwerke, Flughafentower, militärische Bereiche, Industrieanlagen und Lager mit Explosionsgefahr

Blitzschutzklasse 2: Pflicht für Gebäude mit brennbaren Gasen oder anderem erhöhtem Risiko.

Einsatzbereiche: holzverarbeitende Betriebe, Mühlen, Polizei-Leitstellen, Industrieanlagen mit erhöhter Brandgefahr, Krankenhäuser, Windkraftanlagen

Blitzschutzklasse 3: Gilt für Gebäude mit normalem Brandrisiko; Empfehlungen für die Installation von einem äußeren und inneren Blitzschutz.

Einsatzbereiche: Museen, Schulen, Hotels, Pflegeheime, Kirchen mit Turm, Hochhäuser, Versammlungsstätten

Blitzschutzklasse 4: Wird in Deutschland nicht verwendet.

Eine Blitzschutzprüfung nach DIN EN 62305 besteht im Wesentlichen aus drei Schritten:

  1. Prüfung und Kontrolle der Unterlagen: Alle technischen Dokumente werden auf Vollständigkeit und Aktualität gemäß den geltenden Normen überprüft.
  2. Sichtprüfung: In regelmäßigen Abständen (1–2 Jahre) wird der Zustand des Blitzschutzsystems je nach Schutzklasse visuell kontrolliert. Dazu gehören bauliche Anlagen, Leitungen, Erdungsanschlüsse sowie die Übereinstimmung mit der technischen Dokumentation.
  3. Messung: Alle 1-4 Jahre erfolgt eine detaillierte Messprüfung, bei der unter anderem die Durchgängigkeit der Verbindungen, der Übergangswiderstand der Erdungsanlage und die Verbindung zu metallischen Versorgungsleitungen überprüft werden.

Die Prüfung und Instandhaltung von Blitzschutzanlagen darf ausschließlich von qualifizierten Blitzschutzfachkräften vorgenommen werden. Diese Fachleute besitzen die erforderliche Ausbildung, praktische Erfahrung und umfassendes Wissen über die relevanten Normen. Gemäß DIN EN 62305-3 Beiblatt 3 sind sie befugt, Blitzschutzsysteme zu planen, zu installieren und auf ihre Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen. Die Blitzschutzfachkräfte von Sonic Sys übernehmen gerne die Prüfung Ihrer Blitzschutzanlage nach allen gesetzlichen Vorgaben.

Der Potentialausgleich ist eine Maßnahme für mehr elektrische Sicherheit, indem er Spannungsunterschiede innerhalb eines Gebäudes ausgleicht. Dadurch werden elektrische Schläge und Überspannungen verhindert, insbesondere bei Blitzeinschlägen. Alle metallischen Gebäudeteile sowie eingehende Leitungen werden miteinander verbunden, um gefährliche Spannungsdifferenzen zu vermeiden. Die Anforderungen für den Potentialausgleich sind in der DIN VDE 0100-410 Errichten von „Niederspannungsanlagen“ geregelt.

VDE-Normen sind verbindliche Standards, die Anforderungen an Sicherheit, Prüfverfahren und technische Kriterien für Produkte und Systeme in der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik definieren. Sie werden von der DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik) im DIN (Deutsches Institut für Normung) und VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik) entwickelt.

Die Normen sind in verschiedene Reihen unterteilt, die durch die ersten beiden Ziffern einer vierstelligen Nummer gekennzeichnet sind. Beispielsweise regelt die VDE 0100-Reihe die Installation von Niederspannungsanlagen und beschreibt Schutzmaßnahmen sowie Anforderungen für sichere und funktionale elektrische Installationen und Anlagen. Diese Standards gelten als anerkannte Regeln der Technik und bieten Technikern rechtlichen Schutz, wenn sie die Vorgaben der VDE-Normen einhalten.

Blitzschutzanlagen fallen unter elektrische Anlagen und Betriebsmittel und müssen entweder von einer erfahrenen Blitzschutzfachkraft oder einer spezialisierten Prüforganisation geprüft werden.
Die Prüfung nach DGUV-Vorschrift erfolgt nach folgendem Schema:

  • Sichtprüfung
  • Messungen
  • Funktionsprüfung
  • Dokumentation
  1. Sichtprüfung
    Bei diesem Schritt wird die technische Dokumentation der Blitzschutzanlage auf Vollständigkeit und Aktualität geprüft. Zudem wird überprüft, ob die Kennzeichnung korrekt angebracht ist. Anschließend wird die Anlage auf äußere Schäden oder Abnutzungserscheinungen untersucht, die ihre Sicherheit oder Funktionsfähigkeit beeinträchtigen könnten.
  2. Messungen
    Um die elektrische Sicherheit zu überprüfen, erfolgen Messungen mit Spezialgeräten. Dazu gehört unter anderem die Prüfung des Übergangswiderstands der Erdungsanlage und des Potentialausgleichs.
  3. Funktionsprüfung
    Besonders sicherheitsrelevante Elemente werden getestet, um deren einwandfreie Funktion sicherzustellen.
  4. Dokumentation
    Alle durchgeführten Prüfungen werden in einem detaillierten Prüfprotokoll festgehalten. Falls Mängel festgestellt werden, werden diese erfasst und bewertet, sodass gezielte Maßnahmen zur Instandsetzung eingeleitet werden können.

Ja, die Prüfung elektrischer Anlagen, zu denen auch Blitzschutzanlagen zählen, ist gesetzlich vorgeschrieben. Grundlagen sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die dazugehörigen Technischen Regeln (TRBS), die Arbeitsstättenverordnung (ASR) sowie die DGUV Vorschriften 3 und 4.

Nach der Prüfung erhalten Sie als Dokumentation ein detailliertes Prüfprotokoll. Es enthält alle wichtigen Informationen, darunter:

  • Datum der Prüfung
  • Art der Prüfung
  • Prüfgrundlagen
  • Was im Einzelnen geprüft wurde
  • Ergebnis der Prüfung
  • Bewertung festgestellter Mängel
  • Aussagen zum Weiterbetrieb
  • Name des Prüfers
  • Unterschrift des Prüfers

Dieses Dokument dient nicht nur der Organisation, sondern ist auch ein wichtiger rechtlicher Nachweis im Schadensfall, da es belegt, dass Sie Ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben.

Wird eine vorgeschriebene Prüfung nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt, haftet der Eigentümer der Blitzschutzanlage. Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt dies als Ordnungswidrigkeit und kann zu Sanktionen führen. Fehlt außerdem eine ordnungsgemäße Dokumentation der Prüfungen, drohen ebenfalls rechtliche Konsequenzen. Im Schadensfall ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass die Prüfpflichten eingehalten werden.

Mit einer DGUV-Prüfung sichern Sie den einwandfreien Zustand Ihrer elektrischen Geräte und Anlagen, erhöhen die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden und minimieren das Risiko von Arbeitsunfällen. Sie erfüllen gesetzliche Vorgaben, vermeiden Bußgelder und schützen Ihren Versicherungsschutz. Gleichzeitig verlängern Sie die Lebensdauer Ihrer Betriebsmittel, reduzieren Reparaturkosten und steigern die Effizienz im Unternehmen. Fachkräfte profitieren von einer sicheren Arbeitsumgebung und bleiben Ihrem Unternehmen länger treu. 

Eine DGUV-Vorschrift ist eine Regelung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV), die Unternehmen unter anderem dabei unterstützt, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren in Betrieben zu vermeiden. Sie legt verbindliche Anforderungen für die betriebliche Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fest – darunter auch die Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte. Ziel der Vorschriften ist es, Risiken zu minimieren und einen sicheren Betriebsablauf zu gewährleisten.

  • DGUV V1 legt fest, welche Maßnahmen notwendig sind, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und gesundheitliche Gefährdungen durch die Arbeit zu verhindern.
  • DGUV V2 beschreibt die Aufgaben und Pflichten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten im Bereich des Arbeitsschutzes.
  • DGUV V3 und V4 regeln die Sicherheitsanforderungen für elektrische Anlagen und Geräte.
  • Kleinstmaschine bis 1 h
  • Kleine Maschine 1-2 h
  • Mittelgroße Maschine 4 h
  • Großmaschine 8 h
    Beispiele: Standbohrmaschine, CNC-Fräsmaschine

Die DGUV-Vorschriften gelten für alle Unternehmen, die Mitglied in einer Berufsgenossenschaft oder eines Unfallversicherungsträgers sind und/oder mehr als 20 Mitarbeitende beschäftigen. Dazu zählen unter anderem Betriebe in Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistung und öffentliche Einrichtungen. Die Vorschriften bieten Unternehmen eine praktische Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Pflichten aus den gesetzlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Sie zeigen konkrete Maßnahmen auf, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken effektiv zu vermeiden.

Als registrierter Kunde bei Sonic Sys profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • 10 % Rabatt auf alle Leistungen: Sie erhalten einen Preisnachlass auf sämtliche angebotenen Services.
  • Digitaler Zugriff auf alle Prüfdokumente: Ihre Prüfberichte und Zertifikate sind jederzeit online abrufbar – für eine einfache Verwaltung.
  • Erinnerungsservice für kommende Prüfungen: Sie werden rechtzeitig an bevorstehende Prüftermine erinnert, um stets den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

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