Bevor eine Leiter oder ein Tritt als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen zur Verfügung gestellt und verwendet wird, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden, welches Arbeitsmittel für die auszuführende Arbeit geeignet, normgerecht und sicher ist. Defekte Leitern dürfen nicht verwendet und müssen entsprechend entsorgt werden.
Der Unternehmer trägt demnach die Verantwortung für die sichere Zurverfügungstellung und Verwendung von Leitern und Tritten, die den technischen Regeln entsprechen (DIN EN 131, GS-Zeichen). Er muss dafür sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher ausgewählt, bereitgestellt, genutzt und regelmäßig geprüft werden. Dazu gehört auch die Unterweisung von Beschäftigten zur sicheren Verwendung von Leitern und Tritten sowie die Gewährleistung eines sicheren Standorts.
Pflichten des Unternehmers für Leitern und Tritte:
- Auswahl und Bereitstellung
- Sicherheit und Unterweisung
- Prüfung und Instandhaltung
- Zusätzliche Schutzmaßnahmen