Die Abstände der Wiederholungsprüfung richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung und der Branche, in der sich die elektrischen Betriebsmittel befinden. Die DGUV-V3 gibt als Richtwert eine Prüffrist von mindestens 6 Monaten vor:
- Prüfungszeitraum von 6 Monaten: Baustellen
- Prüfungszeitraum von 12 Monaten: Schulen, Kindergärten, Werkstätten, Großküchen
- Prüfungszeitraum von 24 Monaten: Büros oder büroähnliche Einrichtungen