Damit ein mobiler Stromerzeuger sicher betrieben werden kann, sind regelmäßige Prüfungen unerlässlich. Bereits vor der ersten Inbetriebnahme ist die Prüfung durch eine Fachkraft notwendig: Ohne die professionelle Kontrolle darf der mobile Stromerzeuger nicht in Betrieb genommen werden. Später muss der Stromerzeuger vor jeder neuen Inbetriebnahme durch eine Sichtprüfung auf erkennbare Schäden überprüft werden. Stromerzeuger der Klasse C erfordern zusätzlich eine Messprüfung, um die Schutzmaßnahmen sicherzustellen.

Laut Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ muss jeder tragbare Stromerzeuger mindestens einmal pro Jahr von einer Elektrofachkraft überprüft werden. Genau genommen zählen mobile Stromerzeuger zu den ortsveränderlichen Betriebsmitteln. Die genauen Prüfintervalle hängen jedoch von der Einsatzumgebung ab.

Die endgültige Prüffrist sollte anhand einer Gefährdungsbeurteilung durch einen Experten festgelegt werden, um den spezifischen Anforderungen des Betriebs gerecht zu werden. So bleibt der Stromerzeuger jederzeit zuverlässig und sicher im Einsatz.

Anmeldung Kundenportal

Digitaler Assistent

Versuchen Sie folgende Fragen: