Ladestationen und Wallboxen müssen sowohl bei der Inbetriebnahme als auch regelmäßig im laufenden Betrieb geprüft werden. Dies gilt für öffentlich zugängliche Ladepunkte ebenso wie für Anlagen in gewerblich genutzten Gebäuden. Die Verantwortung für die Prüfungen trägt der Betreiber.

Die rechtlichen Vorgaben zur technischen Sicherheit ergeben sich aus §3 der Ladesäulenverordnung sowie der DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3). Laut Durchführungsanweisung zur DGUV V3 und V4 ist eine jährliche Prüfung vorgesehen. Die tatsächlichen Prüffristen variieren jedoch je nach Standortbedingungen und Nutzerkreis und können zwischen einem und vier Jahren liegen.

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