Leitern und Tritte müssen regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert wiederkehrende Prüfungen, deren Art, Umfang und Fristen der Unternehmer festlegen muss.
Die Prüfintervalle richten sich nach:
- Nutzungshäufigkeit
- Beanspruchung bei der Verwendung
- Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorherigen Prüfungen
Eine mindestens jährliche Prüfung wird empfohlen. Zudem muss der Benutzer vor jeder Verwendung eine visuelle Kontrolle durchführen, um mögliche Schäden sofort zu erkennen. Somit tragen alle Mitarbeitenden eine Mitwirkungspflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz, sobald sie Leitern und Tritte verwenden.