Elektrische Maschinen müssen regelmäßig geprüft werden, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und Defekte frühzeitig zu erkennen. Die Prüfpflicht ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Unfallverhütungsvorschrift (UVV), wobei eine Elektrofachkraft oder eine befähigte Person (TRBS 1203) die Prüfung durchführt. Laut DGUV Vorschrift 3 wird für ortsfeste Maschinen ein Prüfintervall von vier Jahren empfohlen, mit einer maximalen Fristüberschreitung von zwei Monaten.