Basierend auf der jeweiligen Schutzklasse der Blitzschutzanlage gibt es verschiedene. Intervalle für die Prüfungen, die in der DIN EN 62305 (VDE 0185) festgeschrieben sind.
Die Blitzschutzklassen 1 und 2 erfordern eine jährliche Sichtprüfung und eine umfassende Blitzschutzprüfung alle zwei Jahre. Gebäude mit der Blitzschutzklasse 3 oder 4 benötigen alle zwei Jahre eine Sichtprüfung und nur alle vier Jahre eine vollständige Kontrolle.
Alle kritischen Systeme der jeweiligen Blitzschutzanlagen müssen unabhängig von der Klasse jährlich umfassend geprüft werden.
Außerdem stellen Gebäude mit Explosionsgefahr eine Ausnahme dar und unterliegen einer halbjährlichen Sichtprüfung und einer jährlichen elektrischen Messung. Starke Gewitter mit Blitzeinschlägen können ebenfalls kürzere Prüfintervalle erforderlich machen.
Prüfintervalle je nach Schutzklasse im Überblick
Schutzklasse 1 und 2 | Schutzklasse 3 und 4 | |
Sichtprüfung | Jährlich | alle 2 Jahre |
Umfassende Prüfung | alle 2 Jahre | alle 4 Jahre |
Prüfung kritischer Systeme | Jährlich | Jährlich |