Der Schulträger trägt die Hauptverantwortung für die Sicherheit der Tafeln. Er ist verpflichtet, regelmäßige Prüfungen zu veranlassen, Instandhaltungsmaßnahmen sicherzustellen und Prüfintervalle anhand einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Zudem muss er das Schulpersonal entsprechend schulen, damit Lehrkräfte und Hausmeister Mängel erkennen und korrekt melden können.