Die Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV-V3/V4 und DIN EN 50699 muss von einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden. Das ist eine ausgebildete Elektrofachkraft mit mindestens einjähriger Berufserfahrung und zeitnaher Praxiserfahrung in der Prüftätigkeit. Zusätzliche Anforderungen der jeweiligen Produktnorm (z. B. Brandschutzes) sind entsprechend zu berücksichtigen. Die Prüfung kann von internen oder externen Prüfern durchgeführt werden:

Wichtig: Alle Prüfer müssen fachlich unabhängig und weisungsfrei handeln (§ 14 Abs. 6 BetrSichV). Der Unternehmer trägt die Verantwortung, eine qualifizierte Fachkraft zu beauftragen, die die Prüfung ordnungsgemäß und fristgerecht durchführt.

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