Eine zur Prüfung befähigte Person ist gemäß TRBS 1203 eine Fachkraft, die technische Prüfungen von Arbeitsmitteln durchführen darf. Sie muss eine relevante Berufsausbildung, einschlägige Erfahrung und eine aktuelle berufliche Tätigkeit im Bereich der elektrischen Gefährdungen nachweisen. Zudem ist eine elektrotechnische Ausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation erforderlich, um Maschinen sicher und normgerecht bewerten zu können.