Es gibt keine klare Abgrenzung zwischen den Begriffen Gerät, Betriebsmittel und Maschine bei elektrischen Arbeitsmitteln. Für eine rechtssichere Prüfung ist entscheidend, welche Schutzmaßnahmen und sicherheitsrelevanten Bauteile vorhanden sind und wie deren Zustand überprüft werden kann. Die Vorgaben der Unfallversicherer legen fest, nach welchen Normen geprüft werden muss – und nicht umgekehrt. Sowohl elektrische Geräte als auch Maschinen müssen daher gemäß der Unfallverhütungsvorschrift geprüft werden, unter Berücksichtigung der entsprechenden VDE- oder DIN-EN-Normen.

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