Blitzschutzklassen geben vor, wie stark ein Gebäude gegen Blitzeinschläge geschützt werden muss. Die Einteilung erfolgt anhand einer Risikoanalyse, die das Gefährdungspotenzial bewertet. Es gibt vier Schutzklassen:
Blitzschutzklasse 1: Höchste Schutzstufe, erforderlich für Gebäude mit Explosionsgefahr.
Einsatzbereiche: Kernkraftwerke, Flughafentower, militärische Bereiche, Industrieanlagen und Lager mit Explosionsgefahr
Blitzschutzklasse 2: Pflicht für Gebäude mit brennbaren Gasen oder anderem erhöhtem Risiko.
Einsatzbereiche: holzverarbeitende Betriebe, Mühlen, Polizei-Leitstellen, Industrieanlagen mit erhöhter Brandgefahr, Krankenhäuser, Windkraftanlagen
Blitzschutzklasse 3: Gilt für Gebäude mit normalem Brandrisiko; Empfehlungen für die Installation von einem äußeren und inneren Blitzschutz.
Einsatzbereiche: Museen, Schulen, Hotels, Pflegeheime, Kirchen mit Turm, Hochhäuser, Versammlungsstätten
Blitzschutzklasse 4: Wird in Deutschland nicht verwendet.