Blitzschutzklassen geben vor, wie stark ein Gebäude gegen Blitzeinschläge geschützt werden muss. Die Einteilung erfolgt anhand einer Risikoanalyse, die das Gefährdungspotenzial bewertet. Es gibt vier Schutzklassen:

Blitzschutzklasse 1: Höchste Schutzstufe, erforderlich für Gebäude mit Explosionsgefahr.

Einsatzbereiche: Kernkraftwerke, Flughafentower, militärische Bereiche, Industrieanlagen und Lager mit Explosionsgefahr

Blitzschutzklasse 2: Pflicht für Gebäude mit brennbaren Gasen oder anderem erhöhtem Risiko.

Einsatzbereiche: holzverarbeitende Betriebe, Mühlen, Polizei-Leitstellen, Industrieanlagen mit erhöhter Brandgefahr, Krankenhäuser, Windkraftanlagen

Blitzschutzklasse 3: Gilt für Gebäude mit normalem Brandrisiko; Empfehlungen für die Installation von einem äußeren und inneren Blitzschutz.

Einsatzbereiche: Museen, Schulen, Hotels, Pflegeheime, Kirchen mit Turm, Hochhäuser, Versammlungsstätten

Blitzschutzklasse 4: Wird in Deutschland nicht verwendet.

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